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# Rollen der Wirtschaftsakteure

> Erzeuger, Importeur, Vertreiber & Co. — welche Rolle welche PPWR-Pflichten auslöst

## Übersicht

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) knüpft jede Pflicht an eine **Rolle**: Wer eine Verpackung erzeugt, importiert oder vertreibt, hat jeweils andere Aufgaben. In Polygon One legen Sie die Rolle **je Verpackungseinheit** fest — daraus leitet die Plattform automatisch den passenden [Pflichtenkatalog](/de/ppwr/rollen-pflichten/pflichtenkatalog) ab.

<Info>
  Dieselbe Firma kann für verschiedene Verpackungen verschiedene Rollen haben: Für die selbst konfektionierte Versandverpackung sind Sie Erzeuger, für die importierte Produktverpackung Importeur. Deshalb wird die Rolle pro Einheit gesetzt, nicht pro Unternehmen.
</Info>

## Die Rollen in Kürze

| Rolle                        | Kernpflichten laut PPWR                                                                                                                                                                                                                                                              | Was Polygon One dafür tut                                                                                                                                                                                   |
| ---------------------------- | ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ | ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
| **Erzeuger**                 | Stellt Verpackungen her (oder lässt herstellen) und bringt sie unter eigenem Namen in Verkehr. Volle Konformitätspflicht: Konformitätsbewertung (Modul A, Art. 38), technische Dokumentation (Anhang VII), EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII, Art. 39), Kennzeichnung (Art. 15). | Leitet den vollen Pflichtenkatalog ab, sammelt Nachweise je Komponente und **erstellt** die [Konformitätserklärung](/de/ppwr/dokumentation/konformitaetserklaerung) aus Ihren Daten.                        |
| **Importeur**                | Bringt Verpackungen aus Drittländern in Verkehr (Art. 18). Prüft, dass der Erzeuger Bewertung, Dokumentation und Kennzeichnung erstellt hat; bewahrt eine Kopie der Konformitätserklärung auf. Importierte Verpackung muss zusätzlich die Identität des Importeurs tragen.           | Zeigt die Pflicht **Einholen & aufbewahren** für die Konformitätserklärung, verfolgt den Prüf-/Verifizierungsstatus eingesammelter Erklärungen und erinnert an die Importeur-Angaben für die Kennzeichnung. |
| **Vertreiber**               | Stellt Verpackungen auf dem Markt bereit, ohne Erzeuger oder Importeur zu sein (Art. 19). Sorgfaltspflicht: prüft Kennzeichnung, vorhandene Konformitätserklärung und Herstellerregistrierung.                                                                                       | Wie beim Importeur: Konformitätserklärung **Einholen & aufbewahren**, Statusverfolgung der gesammelten Nachweise.                                                                                           |
| **Bevollmächtigter**         | In der EU niedergelassen, mit schriftlichem Mandat eines (oft Nicht-EU-)Erzeugers (Art. 17). Hält Konformitätserklärung und technische Unterlagen bereit; Ansprechpartner der Marktüberwachung.                                                                                      | Verfolgt die aufzubewahrende Konformitätserklärung wie bei den Sammel-Rollen.                                                                                                                               |
| **Lieferant**                | Liefert Verpackungen oder Materialien an den Erzeuger und stellt alle Informationen und Nachweise bereit, die für den Konformitätsnachweis nötig sind (Art. 16) — Materialdaten, Substanz- und Rezyklatangaben. Stellt selbst keine Konformitätserklärung aus.                       | Verfolgt die Stoffpflichten (Schwermetalle, PFAS) auf Nachweisbasis; keine Konformitätserklärungs-Pflicht.                                                                                                  |
| **Fulfilment-Dienstleister** | Lagert, verpackt oder versendet Verpackungen im E-Commerce im Auftrag Dritter (Art. 20). Stellt sicher, dass Handhabung und Lagerung die Konformität nicht beeinträchtigen.                                                                                                          | Für diese Rolle verfolgt die Plattform keine eigenen Nachweispflichten.                                                                                                                                     |

## Die Rolle in der App setzen

Die Rolle wird im Formular der Verpackungseinheit gesetzt, im Abschnitt **Klassifizierung**:

<Steps>
  <Step title="Verpackungseinheit öffnen">
    Navigieren Sie zu **Verpackungseinheiten** und öffnen Sie die gewünschte Einheit (oder legen Sie eine neue an — siehe [Verpackungseinheiten](/de/ppwr/stammdaten/verpackungseinheiten)).
  </Step>

  <Step title="Rolle wählen">
    Wählen Sie unter **Rolle des Wirtschaftsakteurs** die zutreffende Rolle. Unter der Auswahl blendet die App eine Kurzbeschreibung der gewählten Rolle ein.

    <Frame caption="Rollenauswahl im Abschnitt Klassifizierung der Verpackungseinheit">
      <img src="https://mintlify.s3.us-west-1.amazonaws.com/polygonone/images/ppwr/rollen-pflichten/rolle-auswahl-formular.png" />
    </Frame>
  </Step>

  <Step title="Zusatz-Schalter prüfen (nur Importeur/Vertreiber)">
    Bei den Rollen Importeur und Vertreiber erscheinen zwei zusätzliche Schalter: **Unter eigener Marke in Verkehr gebracht** und **Konformitätsrelevant verändert** — sie steuern die Art.-21-Umklassifizierung (siehe unten).
  </Step>

  <Step title="Speichern">
    Nach dem Speichern leitet die App den [Pflichtenkatalog](/de/ppwr/rollen-pflichten/pflichtenkatalog) der Einheit sofort neu ab.
  </Step>
</Steps>

## Art. 21: Wann Importeur oder Vertreiber als Erzeuger gilt

Art. 21 PPWR: Wenn Sie importierte oder vertriebene Verpackungen **unter eigener Marke** in Verkehr bringen oder sie **konformitätsrelevant verändern**, übernehmen Sie die vollen Erzeugerpflichten.

Genau das bildet die App ab: Aktivieren Sie bei einer Importeur- oder Vertreiber-Einheit einen der beiden Schalter **Unter eigener Marke in Verkehr gebracht** oder **Konformitätsrelevant verändert**, wird die Einheit für den Pflichtenkatalog **wie ein Erzeuger behandelt**. Der Katalog zeigt dann den Hinweis:

> Gilt nach Art. 21 als Erzeuger (Eigenmarke oder veränderte Verpackung) – die vollen Konformitätspflichten gelten.

<Frame caption="Art.-21-Hinweis im Pflichtenkatalog einer umklassifizierten Einheit">
  <img src="https://mintlify.s3.us-west-1.amazonaws.com/polygonone/images/ppwr/rollen-pflichten/art21-umklassifizierung.png" />
</Frame>

Konkret heißt das: Statt die Konformitätserklärung nur einzusammeln, müssen Sie sie jetzt selbst **erstellen** — inklusive Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.

<Warning>
  Ein Eigenmarken-Import ist der häufigste übersehene Fall: Wer Verpackung aus einem Drittland bezieht und unter eigenem Markennamen verkauft, ist rechtlich Erzeuger — mit allen Pflichten.
</Warning>

## „Hersteller" im EPR-Sinn ist eine separate Rolle

Die deutsche Fassung der PPWR unterscheidet zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden:

* **Erzeuger** (Art. 3 Nr. 13): erstellt und unterzeichnet die Konformitätserklärung — das ist die Rolle aus der Tabelle oben.
* **Hersteller** (Art. 3 Nr. 15, EPR): stellt eine Verpackung **erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats** bereit und trägt damit die erweiterte Herstellerverantwortung — Registrierung (Art. 44), Berichterstattung, Gebühren. In Deutschland läuft das über LUCID/ZSVR.

Der EPR-Hersteller-Status ist **je Mitgliedstaat** zu betrachten und unabhängig von der Konformitätsrolle: Auch ein Vertreiber kann EPR-Hersteller sein. In der App setzen Sie ihn über den Schalter **Hersteller (EPR)** im selben Formularabschnitt — er erscheint bei den Rollen Erzeuger, Importeur und Vertreiber. Ist er aktiv und sind für die Einheit **Zielmärkte** hinterlegt, nimmt die App die Pflicht **EPR-Registrierung** für diese Mitgliedstaaten in den Katalog der Einheit auf.

<Card title="EPR-Registrierung" icon="building-columns" href="/de/ppwr/epr/registrierung">
  Wie Polygon One Sie durch die Registrierung in den nationalen Herstellerregistern (z. B. LUCID) führt.
</Card>

## Nächste Schritte

<CardGroup cols={2}>
  <Card title="Pflichtenkatalog" icon="list-check" href="/de/ppwr/rollen-pflichten/pflichtenkatalog">
    Welche Pflichten die App aus der Rolle ableitet und was die Status bedeuten.
  </Card>

  <Card title="Konformitätserklärung" icon="file-signature" href="/de/ppwr/dokumentation/konformitaetserklaerung">
    Erstellen (Erzeuger) oder einsammeln (Importeur/Vertreiber) — je nach Rolle.
  </Card>
</CardGroup>
