Zum Hauptinhalt springen
Für die hier beschriebene Einzelpunkt-Route darf die Parzelle höchstens 4 Hektar groß sein. Die tatsächliche Fläche in Hektar ist zusätzlich erforderlich.

Vor dem Start

Sie benötigen einen Punkt innerhalb der tatsächlichen Produktionsfläche, die belegte Hektarzahl, Produzent, Erzeugerland und Produktionszeitraum. Prüfen Sie zuerst, ob für die Ware eine abweichende Regel oder ein Polygon verlangt wird.
  1. Prüfen Sie, dass der Punkt auf der Produktionsfläche liegt und aus einer verlässlichen Quelle stammt.
  2. Tragen Sie Breitengrad, Längengrad und tatsächliche Hektarzahl ein oder übernehmen Sie diese Werte in die Importvorlage.
  3. Ergänzen Sie Produzent, Erzeugerland und Zeitraum sowie bei Holz die Arten.
  4. Prüfen und bestätigen Sie den Import.

So erkennen Sie den gespeicherten Datensatz

Im Importergebnis muss die Zeile als erstellt oder aktualisiert erscheinen; anschließend muss die Fläche beim richtigen Produkt und Erzeuger sichtbar sein. Eine Kartenmarkierung in der Vorschau genügt nicht.
Entscheidungshilfe für Einzelpunkt, Vier-Hektar-Grenze und tatsächliche Parzellengrenze

Erklärgrafik (kein Produkt-Screenshot): Ein Punkt ist nur im zulässigen Größenbereich und zusammen mit der tatsächlichen Fläche verwendbar.

Fehlt die Hektarzahl, ist der Punkt allein nicht ausreichend. Für Flächen über 4 Hektar verwenden Sie in diesem allgemeinen Ablauf die tatsächliche Grenze als Polygon. Für Rinder gelten gesonderte Vorgaben; klären Sie die konkrete Anfrage mit Ihrem Kunden. Teilen Sie eine große Fläche nicht künstlich auf und erzeugen Sie keinen Kreis um einen Punkt, um die Polygonanforderung zu umgehen. Beschaffen Sie die tatsächlichen Grenzen, wenn ein Punkt nicht genügt. Ein gültiger Punkt bestätigt noch keine Entwaldungsfreiheit oder Konformität.

Weiterführende Hilfe