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Willkommen im PPWR-Modul

Das PPWR-Modul von Polygon One unterstützt Sie dabei, Ihre Verpackungen nach der Verpackungsverordnung — Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) konform zu machen und diese Konformität nachzuweisen. Die Verordnung ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltendes Recht; der allgemeine Geltungsbeginn ist der 12. August 2026. Ab diesem Datum müssen Verpackungen unter anderem die Stoffbeschränkungen nach Art. 5 einhalten (Schwermetalle in Summe ≤ 100 mg/kg, PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen), eine Konformitätsbewertung nach Modul A durchlaufen (Selbstbewertung, keine benannte Stelle), über eine technische Dokumentation nach Anhang VII verfügen und mit einer EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII begleitet werden.
Polygon One trifft keine Konformitätsbewertung an Ihrer Stelle und stellt keine rechtliche Bewertung aus. Die Plattform erfasst die erforderlichen Daten strukturiert, zeigt an, was noch fehlt, und erstellt daraus die Dokumente — die Verantwortung für Ausstellung und Inhalt bleibt beim jeweiligen Wirtschaftsakteur.

Warum die Daten bei den Lieferanten liegen

Die für Art. 5 entscheidenden Angaben — Materialzusammensetzung, Schwermetallwerte, PFAS-Nachweise, Rezyklatanteil — beziehen sich auf die einzelnen Komponenten einer Verpackung. Diese Daten kennt in der Regel nicht der Inverkehrbringer, sondern der Material- oder Verpackungslieferant. Deshalb ist die Datenerfassung von Lieferanten ein Kernbestandteil des Prozesses: Sie erfassen die Struktur Ihrer Verpackungen (Verpackungseinheiten und Komponenten) und fordern die fehlenden Nachweise gezielt bei den zuständigen Lieferanten an. Die Vollständigkeit dieser Komponentendaten bestimmt, wann eine Verpackungseinheit bereit für ihre Konformitätserklärung ist.

Der Konformitätsprozess

Der Ablauf in Polygon One folgt vier Stufen — vom Aufbau der Stammdaten bis zur fertigen Konformitätserklärung:

Stufe 1: Stammdaten

Legen Sie Ihre Artikel, Verpackungseinheiten und Komponenten an und verknüpfen Sie sie zu einer Stückliste. Die Verpackungseinheit ist der Gegenstand der Konformitätserklärung.

Stammdaten aufbauen

Das Datenmodell: Artikel → Verpackungseinheiten → Komponenten.

Stufe 2: Rollen & Pflichten

Bestimmen Sie je Verpackungseinheit Ihre Rolle als Wirtschaftsakteur (Erzeuger, Importeur, Vertreiber …). Die Rolle entscheidet, welche Pflichten gelten und wer die Konformitätserklärung erstellt.

Rollen & Pflichten

Welche Rolle welche PPWR-Pflichten auslöst.

Stufe 3: Datenerfassung

Erfassen Sie die Komponentendaten und fordern Sie fehlende Nachweise bei Ihren Lieferanten an. Hochgeladene Dokumente werden per KI analysiert und Werte vorgeschlagen.

Datenerfassung

Lieferanten anfragen, Nachweise sammeln, KI-Vorschläge prüfen.

Stufe 4: Dokumentation

Erstellen Sie die technische Dokumentation (Anhang VII) und die EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) — je Verpackungseinheit, einzeln oder als Massenaktion.

Dokumentation

Konformitätserklärung und technische Dokumentation.

Zwischen EUDR und PPWR wechseln

Nutzt Ihr Unternehmen sowohl das EUDR- als auch das PPWR-Modul, erscheint oben in der Seitenleiste ein Modul-Umschalter. Über ihn wechseln Sie zwischen EUDR (Entwaldung) und PPWR (Verpackungen); nach dem Wechsel landen Sie direkt im Cockpit des gewählten Moduls. Der Umschalter wird nur angezeigt, wenn für Ihr Unternehmen mehr als ein Modul aktiviert ist.
Ist das PPWR-Modul aktiv, zeigt die Seitenleiste die Gruppe Verpackungen mit diesen Bereichen:
BereichZweck
ArtikelDie gemeinsamen Artikelstammdaten (dieselbe Entität wie im EUDR-Modul).
KomponentenWiederverwendbare Verpackungskomponenten und ihre Material-/Nachhaltigkeitsdaten.
VerpackungseinheitenDie Verpackungseinheiten und ihre Stückliste — Gegenstand der Konformitätserklärung.
LieferantenDas Erfassungs-Cockpit: welche Lieferanten Daten geliefert haben und was noch fehlt.
DokumenteNur-Lese-Ansicht aller erfassten Nachweise.
EPR-RegistrierungGeführte Vorbereitung der EPR-Registrierung je Mitgliedstaat.
MengenmeldungMengenerfassung und validierter XML-Export für die LUCID-Mengenmeldung.
Über das Kontaktcenter → Nachrichten verwalten Sie die Kommunikation mit Ihren Lieferanten.

Was heute noch nicht enthalten ist

Damit Sie die Ergebnisse richtig einordnen:
  • Recyclingfähigkeitsklasse: Die Verordnung sieht die Klassen A/B/C vor; die Bewertungsmethodik kommt jedoch erst per delegierten Rechtsakten (erwartet 2028). Polygon One speichert nur eine deklarierte Klasse (A, B, C oder „nicht recyclingfähig”) — es gibt keine automatische Bewertung.
  • Rezyklatanteil: Die Mindestquoten nach Art. 7 gelten erst ab 2030. Die App erfasst die Werte und zeigt einen informativen Zielhinweis, aber kein Urteil.
  • EPR-Registrierung: Es gibt keine behördliche Schnittstelle. Die Registrierung erfolgt im jeweiligen Behördenportal (in Deutschland: LUCID/ZSVR). Polygon One führt Sie durch den Prozess, bereitet Daten auf, verfolgt den Status und exportiert die XML-Datei für die Mengenmeldung.

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Fortschritt, nächste Schritte und der Compliance-Trichter auf einen Blick.