Willkommen im PPWR-Modul
Das PPWR-Modul von Polygon One unterstützt Sie dabei, Ihre Verpackungen nach der Verpackungsverordnung — Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) konform zu machen und diese Konformität nachzuweisen. Die Verordnung ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltendes Recht; der allgemeine Geltungsbeginn ist der 12. August 2026. Ab diesem Datum müssen Verpackungen unter anderem die Stoffbeschränkungen nach Art. 5 einhalten (Schwermetalle in Summe ≤ 100 mg/kg, PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen), eine Konformitätsbewertung nach Modul A durchlaufen (Selbstbewertung, keine benannte Stelle), über eine technische Dokumentation nach Anhang VII verfügen und mit einer EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII begleitet werden.Polygon One trifft keine Konformitätsbewertung an Ihrer Stelle und stellt keine rechtliche Bewertung aus. Die Plattform erfasst die erforderlichen Daten strukturiert, zeigt an, was noch fehlt, und erstellt daraus die Dokumente — die Verantwortung für Ausstellung und Inhalt bleibt beim jeweiligen Wirtschaftsakteur.
Warum die Daten bei den Lieferanten liegen
Die für Art. 5 entscheidenden Angaben — Materialzusammensetzung, Schwermetallwerte, PFAS-Nachweise, Rezyklatanteil — beziehen sich auf die einzelnen Komponenten einer Verpackung. Diese Daten kennt in der Regel nicht der Inverkehrbringer, sondern der Material- oder Verpackungslieferant. Deshalb ist die Datenerfassung von Lieferanten ein Kernbestandteil des Prozesses: Sie erfassen die Struktur Ihrer Verpackungen (Verpackungseinheiten und Komponenten) und fordern die fehlenden Nachweise gezielt bei den zuständigen Lieferanten an. Die Vollständigkeit dieser Komponentendaten bestimmt, wann eine Verpackungseinheit bereit für ihre Konformitätserklärung ist.Der Konformitätsprozess
Der Ablauf in Polygon One folgt vier Stufen — vom Aufbau der Stammdaten bis zur fertigen Konformitätserklärung:Stufe 1: Stammdaten
Legen Sie Ihre Artikel, Verpackungseinheiten und Komponenten an und verknüpfen Sie sie zu einer Stückliste. Die Verpackungseinheit ist der Gegenstand der Konformitätserklärung.
Stammdaten aufbauen
Das Datenmodell: Artikel → Verpackungseinheiten → Komponenten.
Stufe 2: Rollen & Pflichten
Bestimmen Sie je Verpackungseinheit Ihre Rolle als Wirtschaftsakteur (Erzeuger, Importeur, Vertreiber …). Die Rolle entscheidet, welche Pflichten gelten und wer die Konformitätserklärung erstellt.
Rollen & Pflichten
Welche Rolle welche PPWR-Pflichten auslöst.
Stufe 3: Datenerfassung
Erfassen Sie die Komponentendaten und fordern Sie fehlende Nachweise bei Ihren Lieferanten an. Hochgeladene Dokumente werden per KI analysiert und Werte vorgeschlagen.
Datenerfassung
Lieferanten anfragen, Nachweise sammeln, KI-Vorschläge prüfen.
Stufe 4: Dokumentation
Erstellen Sie die technische Dokumentation (Anhang VII) und die EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) — je Verpackungseinheit, einzeln oder als Massenaktion.
Dokumentation
Konformitätserklärung und technische Dokumentation.
Zwischen EUDR und PPWR wechseln
Nutzt Ihr Unternehmen sowohl das EUDR- als auch das PPWR-Modul, erscheint oben in der Seitenleiste ein Modul-Umschalter. Über ihn wechseln Sie zwischen EUDR (Entwaldung) und PPWR (Verpackungen); nach dem Wechsel landen Sie direkt im Dashboard des gewählten Moduls. Der Umschalter wird nur angezeigt, wenn für Ihr Unternehmen mehr als ein Modul aktiviert ist.
Modul-Umschalter in der Seitenleiste — Wechsel zwischen EUDR und PPWR
Über das Kontaktcenter → Nachrichten verwalten Sie die Kommunikation mit Ihren Lieferanten.

Seitenleiste mit aktivem PPWR-Modul und der Gruppe „Verpackungen“
Was heute noch nicht enthalten ist
Damit Sie die Ergebnisse richtig einordnen:- Recyclingfähigkeitsklasse: Die Verordnung sieht die Klassen A/B/C vor; die Bewertungsmethodik kommt jedoch erst per delegierten Rechtsakten (erwartet 2028). Verbindlich werden die Klassen 2030 (oder später, je nach Rechtsakt) — genauer: 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Recyclingfähigkeit, also am 1. Januar 2030, wenn der Rechtsakt wie erwartet Anfang 2028 ergeht (Kommissions-FAQ X.2). Polygon One speichert nur eine deklarierte Klasse (A, B, C oder „nicht recyclingfähig”) — es gibt keine automatische Bewertung.
- Rezyklatanteil: Die Mindestquoten nach Art. 7 gelten ab 2030 (oder später, je nach Rechtsakt) — genauer: ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zu Art. 7 Abs. 8, je nachdem was später eintritt (Kommissions-FAQ V.6, X.2). Die App erfasst die Werte und zeigt einen informativen Zielhinweis, aber kein Urteil.
- EPR-Registrierung: Es gibt keine behördliche Schnittstelle. Die Registrierung erfolgt im jeweiligen Behördenportal (in Deutschland: LUCID/ZSVR). Polygon One führt Sie durch den Prozess, bereitet Daten auf, verfolgt den Status und exportiert die XML-Datei für die Mengenmeldung.
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Fortschritt, nächste Schritte und der Compliance-Trichter auf einen Blick.