Übersicht
Die technische Dokumentation (Anhang VII) ist der Nachweis, dass eine Verpackungseinheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) erfüllt — insbesondere die Stoffbeschränkungen nach Art. 5. Polygon One erzeugt sie je Verpackungseinheit aus den aktuellen Stamm-, Komponenten- und Nachweisdaten. Sie müssen kein Dokument selbst zusammenstellen: Die Plattform baut die vollständige Anhang-VII-Struktur automatisch auf.Die technische Dokumentation ist unabhängig von der Konformitätserklärung verfügbar. Sie können sie jederzeit aus den aktuellen Daten der Einheit erzeugen — auch bevor eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde.

Was die technische Dokumentation enthält
Die erzeugte Dokumentation folgt der Struktur von Anhang VII (Modul A — Interne Fertigungskontrolle) und übernimmt das ZSVR-Musterdokument als Vorlage. Sie besteht aus den folgenden Abschnitten:| Abschnitt | Inhalt | Datenquelle |
|---|---|---|
| Risikoanalyse | Bewertung des Risikos der Nichtkonformität (Gering / Erhöht / Nicht bewertet) mit Begründung | Abgeleitet aus der schwächsten Komponente (Stoffwerte + Nachweisgrundlage) |
| 1. Stammdaten der Verpackung | Erzeuger, Anschrift, Artikelnummer, GTIN, Bilddatei/technische Zeichnung, funktionale Beschreibung, Aufgliederung | Einstellungen (Erzeugeridentität), Verpackungseinheit, Komponenten, Nachweise |
| 2. Bemessungsgegenstand | Hauptmaterialart, Verpackungskategorie, Verpackungsformat, Gewicht, Recyclingfähigkeitsklasse | Verpackungseinheit + Komponenten |
| 3. Kategoriespezifische Dokumentation | Bestandteile, Materialzusammensetzung (Massenanteile), Berechnung der Recyclingfähigkeit | Komponenten (Material, Gewicht) |
| 4. Weitere Elemente (c–f) | Zeichnungen, Normen/Messmethoden, qualitative Bewertung nach Art. 10/11, Prüfberichte (Schwermetalle, PFAS, Rezyklatanteil) und die angehängten Nachweise | Komponenten-Stoffdaten + hochgeladene Nachweise |
Nicht erfasste Angaben werden im Dokument ausdrücklich als „nicht erfasst” ausgewiesen — Polygon One erfindet keine Werte. So ist auf einen Blick erkennbar, welche Angaben noch fehlen.
Stoffkonformität nach Art. 5
Den Kern bildet die Stoffkonformität:- Schwermetalle — Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI, Grenzwert ≤ 100 mg/kg. Je Komponente werden Messwert, Nachweisgrundlage und Messmethode ausgewiesen.
- PFAS — nur für Komponenten mit Lebensmittelkontakt. Nachweis über eine Bestätigung oder über einen Gesamtfluorwert (< 50 mg/kg belegt die Konformität).
Lücken und Bereitschaft
Bevor Sie die Dokumentation erzeugen, zeigt Polygon One direkt an der Komponente an, welche Angaben fehlen oder noch belegt werden müssen:
| Anzeige | Bedeutung | Blockiert? |
|---|---|---|
| Fehlt | Datenfelder sind unvollständig (z. B. Masse, Schwermetalle, Rezyklatanteil, PFAS) | Nein — Hinweis |
| Nachweis fehlt / Nachweisgrundlage fehlt | Für einen angegebenen Art.-5-Wert fehlt die Nachweisgrundlage (Prüfbericht oder Lieferantenerklärung) | Ja — blockiert die Einreichung |
| Kein Nachweis in den Unterlagen | Ein anwendbarer Stoff ist noch gar nicht erfasst | Nein — Hinweis |
| ohne Prüfnachweis | Konform, aber nur per Lieferantenerklärung belegt (kein Prüfbericht) | Nein — Hinweis |
Nur die fehlende Nachweisgrundlage ist eine echte Blockade. Alle übrigen Badges sind informativ und verhindern weder die technische Dokumentation noch die Konformitätserklärung.
Technische Dokumentation erzeugen
Verpackungseinheit öffnen
Navigieren Sie zu Verpackung → Verpackungseinheiten und öffnen Sie die gewünschte Einheit.
Dokumentation generieren
Klicken Sie im Abschnitt Konformitätserklärung auf „Technische Dokumentation generieren”.Sind noch keine Komponenten erfasst, ist die Schaltfläche deaktiviert und weist mit dem Hinweis „Komponenten fehlen — bitte zuerst erfassen” darauf hin.
Das PDF wird in deutscher Sprache erstellt. Für Märkte mit einer anderen Amtssprache kann für das Inverkehrbringen eine Übersetzung erforderlich sein — Polygon One weist im Panel darauf hin, nimmt die Übersetzung aber nicht selbst vor.
Alternativ: eigene Dokumentation hochladen
Verfügen Sie bereits über eine technische Dokumentation (oder hat ein Lieferant eine bereitgestellt), können Sie sie über „Technische Dokumentation hochladen” hinterlegen. Sie wird dann als Anhang-VII-Dokumentation der Einheit verwendet und mit einem Herkunfts-Chip (Selbst erstellt, Selbst hochgeladen oder Vom Lieferanten bereitgestellt) gekennzeichnet.Wenn die Erzeugung nicht möglich ist
| Situation | Verhalten |
|---|---|
| Keine oder unvollständige Komponentendaten | Die Erzeugung ist nicht möglich, bis mindestens eine vollständige Komponente erfasst ist. |
| Es besteht eine ausgestellte Konformitätserklärung, deren Daten inzwischen von der Einheit abweichen | Die technische Dokumentation gilt als veraltet. Stellen Sie eine neue Version der Konformitätserklärung aus, damit beide wieder übereinstimmen. |
Aufbewahrung
Nach der PPWR sind die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung aufzubewahren:- Einweg-Verpackungen: 5 Jahre ab Ausstellung
- Mehrweg-Verpackungen: 10 Jahre ab Ausstellung
EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII)
So stellen Sie die Konformitätserklärung aus, holen sie von Lieferanten ein und setzen die Aufbewahrungsfrist.
