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Übersicht

Die technische Dokumentation (Anhang VII) ist der Nachweis, dass eine Verpackungseinheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) erfüllt — insbesondere die Stoffbeschränkungen nach Art. 5. Polygon One erzeugt sie je Verpackungseinheit aus den aktuellen Stamm-, Komponenten- und Nachweisdaten. Sie müssen kein Dokument selbst zusammenstellen: Die Plattform baut die vollständige Anhang-VII-Struktur automatisch auf.
Die technische Dokumentation ist unabhängig von der Konformitätserklärung verfügbar. Sie können sie jederzeit aus den aktuellen Daten der Einheit erzeugen — auch bevor eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde.
Sie finden die technische Dokumentation im Bereich Verpackung → Verpackungseinheiten auf der Detailseite jeder Einheit, im Abschnitt Konformitätserklärung.

Panel mit technischer Dokumentation und Konformitätserklärung auf der Detailseite der Verpackungseinheit

Was die technische Dokumentation enthält

Die erzeugte Dokumentation folgt der Struktur von Anhang VII (Modul A — Interne Fertigungskontrolle) und übernimmt das ZSVR-Musterdokument als Vorlage. Sie besteht aus den folgenden Abschnitten:
Nicht erfasste Angaben werden im Dokument ausdrücklich als „nicht erfasst” ausgewiesen — Polygon One erfindet keine Werte. So ist auf einen Blick erkennbar, welche Angaben noch fehlen.

Stoffkonformität nach Art. 5

Den Kern bildet die Stoffkonformität:
  • Schwermetalle — Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI, Grenzwert ≤ 100 mg/kg. Je Komponente werden Messwert, Nachweisgrundlage und Messmethode ausgewiesen.
  • PFAS — nur für Komponenten mit Lebensmittelkontakt. Nachweis über eine Bestätigung oder über einen Gesamtfluorwert; < 50 mg/kg belegt dabei die Konformität mit den drei PFAS-Grenzwerten des Art. 5 Abs. 5 PPWR — der Screening-Weg folgt aus der Kommissions-Guidance. Die Gesamtfluor-Analytik ist der Ausgangspunkt der Durchsetzung (Kommissions-FAQ III.20); eine harmonisierte Prüfmethodik ist noch in Arbeit (FAQ III.19). Die Grenzwerte gelten für absichtlich zugesetzte und unbeabsichtigt vorhandene PFAS gleichermaßen (FAQ III.16); eine CAS-Liste wird nicht veröffentlicht (FAQ III.18).
Jeder Stoffwert trägt eine Nachweisgrundlage: Prüfbericht oder Lieferantenerklärung. Beide sind nach Art. 16 gültige Grundlagen — ein separater Laborbericht als Datei ist nicht zwingend erforderlich, eine Lieferantenerklärung genügt.
Die Recyclingfähigkeitsklasse (A / B / C bzw. Nicht recyclingfähig) ist ein deklarierter Wert. Die EU-Bewertungsmethodik nach Art. 6 wird per delegiertem Rechtsakt erwartet (voraussichtlich 2028) — Polygon One enthält keine Bewertungs-Engine, sondern gibt die von Ihnen angegebene Klasse wieder. Ebenso ist der Rezyklatanteil (Art. 7, Mindestquoten ab 2030) rein informativ.

Lücken und Bereitschaft

Bevor Sie die Dokumentation erzeugen, zeigt Polygon One direkt an der Komponente an, welche Angaben fehlen oder noch belegt werden müssen:

Lücken-Hinweise und Badges an den Komponenten einer Verpackungseinheit

Nur die fehlende Nachweisgrundlage ist eine echte Blockade. Alle übrigen Badges sind informativ und verhindern weder die technische Dokumentation noch die Konformitätserklärung.

Technische Dokumentation erzeugen

1

Verpackungseinheit öffnen

Navigieren Sie zu Verpackung → Verpackungseinheiten und öffnen Sie die gewünschte Einheit.
2

Dokumentation generieren

Klicken Sie im Abschnitt Konformitätserklärung auf „Technische Dokumentation generieren”.Sind noch keine Komponenten erfasst, ist die Schaltfläche deaktiviert und weist mit dem Hinweis „Komponenten fehlen — bitte zuerst erfassen” darauf hin.
3

PDF herunterladen

Über „PDF herunterladen” erhalten Sie die vollständige Dokumentation als PDF-Datei (Dateiname TD-…​.pdf).

Erzeugte technische Dokumentation als PDF

Die hochgeladenen Nachweise (Prüfberichte, technische Zeichnungen, Lieferantenerklärungen) werden dem PDF als Anhang „Anlagen / Nachweise” angefügt, sodass die Dokumentation in sich geschlossen ist.
Das PDF wird in deutscher und englischer Sprache erstellt. Für Märkte mit einer anderen Amtssprache kann für das Inverkehrbringen eine Übersetzung erforderlich sein — Polygon One weist im Panel darauf hin, nimmt die Übersetzung aber nicht selbst vor.

Alternativ: eigene Dokumentation hochladen

Verfügen Sie bereits über eine technische Dokumentation (oder hat ein Lieferant eine bereitgestellt), können Sie sie über „Technische Dokumentation hochladen” hinterlegen. Sie wird dann als Anhang-VII-Dokumentation der Einheit verwendet und mit einem Herkunfts-Chip (Selbst erstellt, Selbst hochgeladen oder Vom Lieferanten bereitgestellt) gekennzeichnet.

Wenn die Erzeugung nicht möglich ist

Aufbewahrung

Nach der PPWR sind die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung aufzubewahren:
  • Einweg-Verpackungen: 5 Jahre ab Ausstellung
  • Mehrweg-Verpackungen: 10 Jahre ab Ausstellung
Die Aufbewahrungsfrist wird mit der Ausstellung der Konformitätserklärung gestartet (dort wählen Sie zwischen Einweg (5 Jahre Aufbewahrung) und Mehrweg (10 Jahre Aufbewahrung)). Die technische Dokumentation selbst wird jederzeit aus den aktuellen Daten neu erzeugt.

EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII)

So stellen Sie die Konformitätserklärung aus, holen sie von Lieferanten ein und setzen die Aufbewahrungsfrist.