Übersicht
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) knüpft jede Pflicht an eine Rolle: Wer eine Verpackung erzeugt, importiert oder vertreibt, hat jeweils andere Aufgaben. In Polygon One legen Sie die Rolle je Verpackungseinheit fest — daraus leitet die Plattform automatisch den passenden Pflichtenkatalog ab.Dieselbe Firma kann für verschiedene Verpackungen verschiedene Rollen haben: Für die selbst konfektionierte Versandverpackung sind Sie Erzeuger, für die importierte Produktverpackung Importeur. Deshalb wird die Rolle pro Einheit gesetzt, nicht pro Unternehmen.
Die Rollen in Kürze
| Rolle | Kernpflichten laut PPWR | Was Polygon One dafür tut |
|---|---|---|
| Erzeuger | Stellt Verpackungen her (oder lässt herstellen) und bringt sie unter eigenem Namen in Verkehr. Volle Konformitätspflicht: Konformitätsbewertung (Modul A, Art. 38), technische Dokumentation (Anhang VII), EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII, Art. 39), Kennzeichnung (Art. 15). | Leitet den vollen Pflichtenkatalog ab, sammelt Nachweise je Komponente und erstellt die Konformitätserklärung aus Ihren Daten. |
| Importeur | Bringt Verpackungen aus Drittländern in Verkehr (Art. 18). Prüft, dass der Erzeuger Bewertung, Dokumentation und Kennzeichnung erstellt hat; bewahrt eine Kopie der Konformitätserklärung auf. Importierte Verpackung muss zusätzlich die Identität des Importeurs tragen. | Zeigt die Pflicht Einholen & aufbewahren für die Konformitätserklärung, verfolgt den Prüf-/Verifizierungsstatus eingesammelter Erklärungen und erinnert an die Importeur-Angaben für die Kennzeichnung. |
| Vertreiber | Stellt Verpackungen auf dem Markt bereit, ohne Erzeuger oder Importeur zu sein (Art. 19). Sorgfaltspflicht: prüft Kennzeichnung, vorhandene Konformitätserklärung und Herstellerregistrierung. | Wie beim Importeur: Konformitätserklärung Einholen & aufbewahren, Statusverfolgung der gesammelten Nachweise. |
| Bevollmächtigter | In der EU niedergelassen, mit schriftlichem Mandat eines (oft Nicht-EU-)Erzeugers (Art. 17). Hält Konformitätserklärung und technische Unterlagen bereit; Ansprechpartner der Marktüberwachung. | Verfolgt die aufzubewahrende Konformitätserklärung wie bei den Sammel-Rollen. |
| Lieferant | Liefert Verpackungen oder Materialien an den Erzeuger und stellt alle Informationen und Nachweise bereit, die für den Konformitätsnachweis nötig sind (Art. 16) — Materialdaten, Substanz- und Rezyklatangaben. Stellt selbst keine Konformitätserklärung aus. | Verfolgt die Stoffpflichten (Schwermetalle, PFAS) auf Nachweisbasis; keine Konformitätserklärungs-Pflicht. |
| Fulfilment-Dienstleister | Lagert, verpackt oder versendet Verpackungen im E-Commerce im Auftrag Dritter (Art. 20). Stellt sicher, dass Handhabung und Lagerung die Konformität nicht beeinträchtigen. | Für diese Rolle verfolgt die Plattform keine eigenen Nachweispflichten. |
Die Rolle in der App setzen
Die Rolle wird im Formular der Verpackungseinheit gesetzt, im Abschnitt Klassifizierung:Verpackungseinheit öffnen
Navigieren Sie zu Verpackungseinheiten und öffnen Sie die gewünschte Einheit (oder legen Sie eine neue an — siehe Verpackungseinheiten).
Rolle wählen
Wählen Sie unter Rolle des Wirtschaftsakteurs die zutreffende Rolle. Unter der Auswahl blendet die App eine Kurzbeschreibung der gewählten Rolle ein.

Zusatz-Schalter prüfen (nur Importeur/Vertreiber)
Bei den Rollen Importeur und Vertreiber erscheinen zwei zusätzliche Schalter: Unter eigener Marke in Verkehr gebracht und Konformitätsrelevant verändert — sie steuern die Art.-21-Umklassifizierung (siehe unten).
Speichern
Nach dem Speichern leitet die App den Pflichtenkatalog der Einheit sofort neu ab.
Art. 21: Wann Importeur oder Vertreiber als Erzeuger gilt
Art. 21 PPWR: Wenn Sie importierte oder vertriebene Verpackungen unter eigener Marke in Verkehr bringen oder sie konformitätsrelevant verändern, übernehmen Sie die vollen Erzeugerpflichten. Genau das bildet die App ab: Aktivieren Sie bei einer Importeur- oder Vertreiber-Einheit einen der beiden Schalter Unter eigener Marke in Verkehr gebracht oder Konformitätsrelevant verändert, wird die Einheit für den Pflichtenkatalog wie ein Erzeuger behandelt. Der Katalog zeigt dann den Hinweis:Gilt nach Art. 21 als Erzeuger (Eigenmarke oder veränderte Verpackung) – die vollen Konformitätspflichten gelten.

„Hersteller” im EPR-Sinn ist eine separate Rolle
Die deutsche Fassung der PPWR unterscheidet zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden:- Erzeuger (Art. 3 Nr. 13): erstellt und unterzeichnet die Konformitätserklärung — das ist die Rolle aus der Tabelle oben.
- Hersteller (Art. 3 Nr. 15, EPR): stellt eine Verpackung erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereit und trägt damit die erweiterte Herstellerverantwortung — Registrierung (Art. 44), Berichterstattung, Gebühren. In Deutschland läuft das über LUCID/ZSVR.
EPR-Registrierung
Wie Polygon One Sie durch die Registrierung in den nationalen Herstellerregistern (z. B. LUCID) führt.
Nächste Schritte
Pflichtenkatalog
Welche Pflichten die App aus der Rolle ableitet und was die Status bedeuten.
Konformitätserklärung
Erstellen (Erzeuger) oder einsammeln (Importeur/Vertreiber) — je nach Rolle.