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Übersicht

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) knüpft jede Pflicht an eine Rolle: Wer eine Verpackung erzeugt, importiert oder vertreibt, hat jeweils andere Aufgaben. In Polygon One legen Sie die Rolle je Verpackungseinheit fest — daraus leitet die Plattform automatisch den passenden Pflichtenkatalog ab.
Dieselbe Firma kann für verschiedene Verpackungen verschiedene Rollen haben: Für die selbst konfektionierte Versandverpackung sind Sie Erzeuger, für die importierte Produktverpackung Importeur. Deshalb wird die Rolle pro Einheit gesetzt, nicht pro Unternehmen.

Die Rollen in Kürze

RolleKernpflichten laut PPWRWas Polygon One dafür tut
ErzeugerStellt Verpackungen her (oder lässt herstellen) und bringt sie unter eigenem Namen in Verkehr. Volle Konformitätspflicht: Konformitätsbewertung (Modul A, Art. 38), technische Dokumentation (Anhang VII), EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII, Art. 39), Kennzeichnung (Art. 15).Leitet den vollen Pflichtenkatalog ab, sammelt Nachweise je Komponente und erstellt die Konformitätserklärung aus Ihren Daten.
ImporteurBringt Verpackungen aus Drittländern in Verkehr (Art. 18). Prüft, dass der Erzeuger Bewertung, Dokumentation und Kennzeichnung erstellt hat; bewahrt eine Kopie der Konformitätserklärung auf. Importierte Verpackung muss zusätzlich die Identität des Importeurs tragen.Zeigt die Pflicht Einholen & aufbewahren für die Konformitätserklärung, verfolgt den Prüf-/Verifizierungsstatus eingesammelter Erklärungen und erinnert an die Importeur-Angaben für die Kennzeichnung.
VertreiberStellt Verpackungen auf dem Markt bereit, ohne Erzeuger oder Importeur zu sein (Art. 19). Sorgfaltspflicht: prüft Kennzeichnung, vorhandene Konformitätserklärung und Herstellerregistrierung.Wie beim Importeur: Konformitätserklärung Einholen & aufbewahren, Statusverfolgung der gesammelten Nachweise.
BevollmächtigterIn der EU niedergelassen, mit schriftlichem Mandat eines (oft Nicht-EU-)Erzeugers (Art. 17). Hält Konformitätserklärung und technische Unterlagen bereit; Ansprechpartner der Marktüberwachung.Verfolgt die aufzubewahrende Konformitätserklärung wie bei den Sammel-Rollen.
LieferantLiefert Verpackungen oder Materialien an den Erzeuger und stellt alle Informationen und Nachweise bereit, die für den Konformitätsnachweis nötig sind (Art. 16) — Materialdaten, Substanz- und Rezyklatangaben. Stellt selbst keine Konformitätserklärung aus.Verfolgt die Stoffpflichten (Schwermetalle, PFAS) auf Nachweisbasis; keine Konformitätserklärungs-Pflicht.
Fulfilment-DienstleisterLagert, verpackt oder versendet Verpackungen im E-Commerce im Auftrag Dritter (Art. 20). Stellt sicher, dass Handhabung und Lagerung die Konformität nicht beeinträchtigen.Für diese Rolle verfolgt die Plattform keine eigenen Nachweispflichten.

Die Rolle in der App setzen

Die Rolle wird im Formular der Verpackungseinheit gesetzt, im Abschnitt Klassifizierung:
1

Verpackungseinheit öffnen

Navigieren Sie zu Verpackungseinheiten und öffnen Sie die gewünschte Einheit (oder legen Sie eine neue an — siehe Verpackungseinheiten).
2

Rolle wählen

Wählen Sie unter Rolle des Wirtschaftsakteurs die zutreffende Rolle. Unter der Auswahl blendet die App eine Kurzbeschreibung der gewählten Rolle ein.
3

Zusatz-Schalter prüfen (nur Importeur/Vertreiber)

Bei den Rollen Importeur und Vertreiber erscheinen zwei zusätzliche Schalter: Unter eigener Marke in Verkehr gebracht und Konformitätsrelevant verändert — sie steuern die Art.-21-Umklassifizierung (siehe unten).
4

Speichern

Nach dem Speichern leitet die App den Pflichtenkatalog der Einheit sofort neu ab.

Art. 21: Wann Importeur oder Vertreiber als Erzeuger gilt

Art. 21 PPWR: Wenn Sie importierte oder vertriebene Verpackungen unter eigener Marke in Verkehr bringen oder sie konformitätsrelevant verändern, übernehmen Sie die vollen Erzeugerpflichten. Genau das bildet die App ab: Aktivieren Sie bei einer Importeur- oder Vertreiber-Einheit einen der beiden Schalter Unter eigener Marke in Verkehr gebracht oder Konformitätsrelevant verändert, wird die Einheit für den Pflichtenkatalog wie ein Erzeuger behandelt. Der Katalog zeigt dann den Hinweis:
Gilt nach Art. 21 als Erzeuger (Eigenmarke oder veränderte Verpackung) – die vollen Konformitätspflichten gelten.
Konkret heißt das: Statt die Konformitätserklärung nur einzusammeln, müssen Sie sie jetzt selbst erstellen — inklusive Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.
Ein Eigenmarken-Import ist der häufigste übersehene Fall: Wer Verpackung aus einem Drittland bezieht und unter eigenem Markennamen verkauft, ist rechtlich Erzeuger — mit allen Pflichten.

„Hersteller” im EPR-Sinn ist eine separate Rolle

Die deutsche Fassung der PPWR unterscheidet zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden:
  • Erzeuger (Art. 3 Nr. 13): erstellt und unterzeichnet die Konformitätserklärung — das ist die Rolle aus der Tabelle oben.
  • Hersteller (Art. 3 Nr. 15, EPR): stellt eine Verpackung erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereit und trägt damit die erweiterte Herstellerverantwortung — Registrierung (Art. 44), Berichterstattung, Gebühren. In Deutschland läuft das über LUCID/ZSVR.
Der EPR-Hersteller-Status ist je Mitgliedstaat zu betrachten und unabhängig von der Konformitätsrolle: Auch ein Vertreiber kann EPR-Hersteller sein. In der App setzen Sie ihn über den Schalter Hersteller (EPR) im selben Formularabschnitt — er erscheint bei den Rollen Erzeuger, Importeur und Vertreiber. Ist er aktiv und sind für die Einheit Zielmärkte hinterlegt, nimmt die App die Pflicht EPR-Registrierung für diese Mitgliedstaaten in den Katalog der Einheit auf.

EPR-Registrierung

Wie Polygon One Sie durch die Registrierung in den nationalen Herstellerregistern (z. B. LUCID) führt.

Nächste Schritte

Pflichtenkatalog

Welche Pflichten die App aus der Rolle ableitet und was die Status bedeuten.

Konformitätserklärung

Erstellen (Erzeuger) oder einsammeln (Importeur/Vertreiber) — je nach Rolle.