Skip to main content

Übersicht

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) knüpft jede Pflicht an eine Rolle: Wer eine Verpackung erzeugt, importiert oder vertreibt, hat jeweils andere Aufgaben. In Polygon One legen Sie die Rolle je Verpackungseinheit fest — daraus leitet die Plattform automatisch den passenden Pflichtenkatalog ab.
Dieselbe Firma kann für verschiedene Verpackungen verschiedene Rollen haben: Für die selbst konfektionierte Versandverpackung sind Sie Erzeuger, für die importierte Produktverpackung Importeur. Deshalb wird die Rolle pro Einheit gesetzt, nicht pro Unternehmen.

Die Rollen in Kürze

Wer ist Erzeuger? Drei Fälle

Die Rolle des Erzeugers (Art. 3 Abs. 1 Nr. 13) hängt nicht daran, wer die Maschine bedient, sondern daran, wer über das Verpackungsdesign entscheidet. Die EU-Kommission unterscheidet drei Fälle:
Der am häufigsten übersehene Fall: kundenspezifisch bestellte Verpackung. Wer bei einem Verpackungsbetrieb Kartons nach eigenen Vorgaben bestellt, ist nach PPWR Erzeuger dieser Verpackung — auch ohne Aufdruck von Name oder Marke und auch dann, wenn es sich um reine Transportverpackung handelt. Entscheidend ist, wer den Auftrag erteilt und die Designvorgaben bestimmt. Der liefernde Betrieb ist in diesem Fall Lieferant und muss Ihnen die nötige technische Dokumentation bereitstellen (Art. 16). Setzen Sie die Rolle für solche Einheiten also auf Erzeuger, nicht auf Vertreiber.

Was delegierbar ist — und was nicht

Der Erzeuger ist der einzige Wirtschaftsakteur, der die rechtliche Verantwortung für die Konformität der Verpackung mit den Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen trägt — unabhängig davon, wer die Konformitätserklärung tatsächlich verfasst hat (Kommissions-FAQ X.1). Diese Verantwortung lässt sich vertraglich nicht übertragen. Delegierbar sind nur einzelne Aufgaben:

Die Rolle in der App setzen

Die Rolle wird im Formular der Verpackungseinheit gesetzt, im Abschnitt Klassifizierung:
1

Verpackungseinheit öffnen

Navigieren Sie zu Verpackungseinheiten und öffnen Sie die gewünschte Einheit (oder legen Sie eine neue an — siehe Verpackungseinheiten).
2

Rolle wählen

Wählen Sie unter Rolle des Wirtschaftsakteurs die zutreffende Rolle. Unter der Auswahl blendet die App eine Kurzbeschreibung der gewählten Rolle ein.

Rollenauswahl im Abschnitt Klassifizierung der Verpackungseinheit

3

Zusatz-Schalter prüfen (nur Importeur/Vertreiber)

Bei den Rollen Importeur und Vertreiber erscheinen zwei zusätzliche Schalter: Unter eigener Marke in Verkehr gebracht und Konformitätsrelevant verändert — sie steuern die Art.-21-Umklassifizierung (siehe unten).
4

Speichern

Nach dem Speichern leitet die App den Pflichtenkatalog der Einheit sofort neu ab.

Art. 21: Wann Importeur oder Vertreiber als Erzeuger gilt

Art. 21 PPWR: Wenn Sie importierte oder vertriebene Verpackungen unter eigener Marke in Verkehr bringen oder sie konformitätsrelevant verändern, übernehmen Sie die vollen Erzeugerpflichten. Genau das bildet die App ab: Aktivieren Sie bei einer Importeur- oder Vertreiber-Einheit einen der beiden Schalter Unter eigener Marke in Verkehr gebracht oder Konformitätsrelevant verändert, wird die Einheit für den Pflichtenkatalog wie ein Erzeuger behandelt. Der Katalog zeigt dann den Hinweis:
Gilt nach Art. 21 als Erzeuger (Eigenmarke oder veränderte Verpackung) – die vollen Konformitätspflichten gelten.

Art.-21-Hinweis im Pflichtenkatalog einer umklassifizierten Einheit

Konkret heißt das: Statt die Konformitätserklärung nur einzusammeln, müssen Sie sie jetzt selbst erstellen — inklusive Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.
Ein Eigenmarken-Import ist der häufigste übersehene Fall: Wer Verpackung aus einem Drittland bezieht und unter eigenem Markennamen verkauft, ist rechtlich Erzeuger — mit allen Pflichten.

„Hersteller” im EPR-Sinn ist eine separate Rolle

Die deutsche Fassung der PPWR unterscheidet zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden:
  • Erzeuger (Art. 3 Abs. 1 Nr. 13): erstellt und unterzeichnet die Konformitätserklärung — das ist die Rolle aus der Tabelle oben.
  • Hersteller (Art. 3 Abs. 1 Nr. 15, EPR): stellt eine Verpackung erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereit und trägt damit die erweiterte Herstellerverantwortung — Registrierung (Art. 44), Berichterstattung, Gebühren. In Deutschland läuft das über LUCID/ZSVR.
Der EPR-Hersteller-Status ist je Mitgliedstaat zu betrachten und unabhängig von der Konformitätsrolle: Auch ein Vertreiber kann EPR-Hersteller sein. In der App setzen Sie ihn über den Schalter Hersteller (EPR) im selben Formularabschnitt — er erscheint bei den Rollen Erzeuger, Importeur und Vertreiber. Ist er aktiv und sind für die Einheit Zielmärkte hinterlegt, nimmt die App die Pflicht EPR-Registrierung für diese Mitgliedstaaten in den Katalog der Einheit auf.

EPR-Registrierung

Wie Polygon One Sie durch die Registrierung in den nationalen Herstellerregistern (z. B. LUCID) führt.

Nächste Schritte

Pflichtenkatalog

Welche Pflichten die App aus der Rolle ableitet und was die Status bedeuten.

Konformitätserklärung

Erstellen (Erzeuger) oder einsammeln (Importeur/Bevollmächtigter) — je nach Rolle; für Vertreiber optional als Sorgfalts-Nachweis.