Übersicht
Auf der Detailseite jeder Verpackungseinheit zeigt Polygon One einen Pflichtenkatalog: die Liste der PPWR-Pflichten, die für genau diese Einheit gelten. Die Liste wird automatisch aus der Rolle des Wirtschaftsakteurs und den Eigenschaften der Einheit abgeleitet — Sie pflegen keine Checkliste von Hand. Über dem Katalog steht der Kontext: „Diese Pflichten ergeben sich aus der Rolle dieser Einheit”. Pflichten, die für die Rolle nicht gelten, erscheinen gar nicht erst — der Katalog zeigt nur, was Sie tatsächlich betrifft.
Welche Pflichten es gibt
Jede Zeile trägt ein Badge mit dem zugehörigen PPWR-Artikel und eine Kurzerklärung in verständlicher Sprache. Die möglichen Pflichten:| Pflicht | Artikel | Gilt ab | Wer bekommt sie |
|---|---|---|---|
| Schwermetalle | Art. 5 | 12.08.2026 | Marktakteure (Erzeuger, Importeur, Vertreiber) und Lieferanten. Summe Pb+Cd+Hg+Cr VI ≤ 100 mg/kg je Komponente. |
| PFAS bei Lebensmittelkontakt | Art. 5 | 12.08.2026 | Wie Schwermetalle, aber nur wenn die Einheit mindestens eine Lebensmittelkontakt-Komponente hat. |
| Erzeugerkennung + Kennzeichnung | Art. 15 | 12.08.2026 | Marktakteure. Verpackung muss Erzeugeridentität und eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer tragen; bei Importen zusätzlich die Importeur-Identität (Art. 18 Abs. 3). |
| Konformitätsbewertung | Art. 38 | 12.08.2026 | Nur Erzeuger (inkl. Art.-21-Fälle). Interne Fertigungskontrolle (Modul A) plus technische Dokumentation (Anhang VII). |
| EU-Konformitätserklärung | Art. 39 | 12.08.2026 | Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Bevollmächtigter — mit unterschiedlicher Aufgabe (siehe unten). |
| EPR-Registrierung | Art. 44 | 12.08.2026 | Nur Einheiten mit aktivem Schalter Hersteller (EPR) und hinterlegten Markt-Mitgliedstaaten. Die Zeile nennt die betroffenen Staaten und verlinkt direkt zur EPR-Registrierung. |
| Rückverfolgbarkeit | Art. 22 | 12.08.2026 | Alle Rollen außer Fulfilment-Dienstleister. Vor- und nachgelagerte Geschäftspartner dokumentieren, 5 Jahre (Mehrweg: 10 Jahre) aufbewahren. |
| Sortierkennzeichnung | Art. 12 | 12.08.2028 | Marktakteure. Harmonisierte Material- und Sortierkennzeichnung, sobald der EU-Durchführungsrechtsakt gilt. |
| Rezyklatanteil | Art. 7 | 2030 | Marktakteure mit mindestens einer Kunststoff-Komponente. |
| Recyclingfähigkeitsklasse | Art. 6 | 2030 | Marktakteure. Klasse A, B oder C; die Bewertungsmethodik kommt per delegierten Rechtsakten (erwartet 2028) — die App speichert bis dahin nur Ihre deklarierte Klasse und vergibt keine eigene Bewertung. |
| Verpackungsminimierung | Art. 10 | 2030 | Marktakteure. Reduktion auf das notwendige Mindestgewicht und -volumen. |
Die Status
Jede Pflicht im Katalog hat genau einen von drei Status:| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Erfüllt | Die App hat geprüft, dass die nötigen Daten bzw. Nachweise vorliegen — z. B. alle Komponenten unter dem Schwermetall-Grenzwert. |
| Offen | Die Pflicht gilt bereits, aber es fehlen Daten oder Nachweise. Bei der Kennzeichnungspflicht zeigt die Zeile einen konkreten Hinweis, was fehlt (z. B. Erzeuger-Angaben unter Einstellungen → PPWR nachtragen), und bietet direkt den Button Kennzeichnungsnachweis hochladen an. |
| Noch nicht in Kraft | Die Pflicht gilt für diese Einheit, ihr Stichtag liegt aber noch in der Zukunft. |
Ehrlichkeitsregel: Pflichten mit Stichtag 2028 (Sortierkennzeichnung) oder 2030 (Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeitsklasse, Verpackungsminimierung) zeigt die App als Noch nicht in Kraft mit dem Zusatz „Gilt ab — heute nicht anwendbar (kein Mangel)”. Eine zukünftige Pflicht wird nie als offener Mangel gezählt. Die Pflichten zum allgemeinen Geltungsbeginn 12. August 2026 behandelt die App dagegen schon heute als aktionsfähig — die Vorbereitung auf diesen Stichtag ist die aktuelle Aufgabe.
Bewertet vs. Nicht bewertet
Zusätzlich zum Status trägt jede Pflicht eine Abdeckungs-Kennzeichnung:- Bewertet — die App prüft Ihre Nachweise für diese Pflicht und zeigt, ob sie erfüllt ist (Schwermetalle, PFAS, Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung).
- Nicht bewertet — die Pflicht gilt für Ihre Rolle, wird von der App aber noch nicht geprüft. Das ist keine Compliance-Lücke: Verfolgen Sie sie selbst und dokumentieren Sie Nachweise (z. B. Rückverfolgbarkeit, Verpackungsminimierung).
Konformitätserklärung: Erstellen oder Einholen — je nach Rolle
Die Pflicht EU-Konformitätserklärung trägt je nach Rolle einen von zwei Aufgaben-Zusätzen:| Rolle | Aufgabe | Erfüllt, wenn … |
|---|---|---|
| Erzeuger (inkl. Art.-21-Umklassifizierung) | Erstellen | eine aktive, in der App selbst erstellte Konformitätserklärung vorliegt. Eine nur eingesammelte Fremd-Erklärung erfüllt die eigene Art.-39-Pflicht nicht. |
| Importeur, Vertreiber, Bevollmächtigter | Einholen & aufbewahren | eine aktive Konformitätserklärung des Vorlieferanten vorliegt und verifiziert wurde (KI-Prüfung bestanden oder manuell freigegeben). Ein bloßer Upload genügt nicht. |
| Lieferant, Fulfilment-Dienstleister | — | Diese Rollen stellen keine Konformitätserklärung aus; die Pflicht erscheint nicht im Katalog. |
Konformitätserklärung
Wie Sie die Erklärung aus Ihren Daten erstellen bzw. eingesammelte Erklärungen verifizieren.
Gesamtstatus der Einheit und Dashboard-Rollup
Aus dem Pflichtenkatalog leitet die App einen Gesamtstatus je Einheit ab, den Sie in der Einheiten-Tabelle, auf Artikelebene und im Cockpit wiederfinden:| Gesamtstatus | Bedeutung |
|---|---|
| Handlungsbedarf | Mindestens eine bewertete, bereits geltende Pflicht ist Offen. |
| Auf Kurs | Alle bewerteten, bereits geltenden Pflichten sind Erfüllt. |
| Anstehend | Es gibt (noch) keine bewertete, bereits geltende Pflicht — z. B. weil alle Pflichten der Einheit erst 2028/2030 in Kraft treten. |

Nächste Schritte
Datenerfassung
Offene Pflichten schließen: Daten und Nachweise von Lieferanten einsammeln.
Nachweisdokumente
Prüfberichte und technische Unterlagen hochladen — die KI liest die Werte aus.