Übersicht
„Hersteller” im EPR-Sinn (erweiterte Herstellerverantwortung, Art. 44–45 PPWR) ist eine eigene Rolle je Mitgliedstaat mit Registrierungs- und Finanzierungspflichten — in Deutschland über LUCID/ZSVR. Der EPR-Registrierungsassistent unter Verpackung → EPR-Registrierung (/packaging/epr) hilft Ihnen, den Überblick zu behalten:
- ermitteln, in welchen Mitgliedstaaten Sie sich registrieren müssen,
- die Registrierungsdaten vorbereiten,
- das zuständige nationale Portal öffnen, und
- Ihre Registrierungsnummern und deren Status verfolgen.

Welche Mitgliedstaaten erforderlich sind
Der Assistent ermittelt die erforderlichen Mitgliedstaaten automatisch aus Ihren Verpackungseinheiten: Eine Einheit trägt ihre Markt-Mitgliedstaaten genau dann bei, wenn sie als Marktteilnehmer (Erzeuger, Importeur oder Vertreiber) geführt und als Hersteller (isProducer) gekennzeichnet ist. Alle so ermittelten Mitgliedstaaten werden zusammengeführt und — mit DACH (DE, dann AT) an erster Stelle — aufgelistet.
Ein Mitgliedstaat, für den Sie bereits eine Registrierungsnummer erfasst haben, bleibt in der Liste, auch wenn sich die Rolle einer Einheit später ändert. So geht eine hinterlegte Nummer nie verloren.
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Mitgliedstaat | Name (für DE/AT: „LUCID (Deutschland / ZSVR)” bzw. „Österreich (EPR-Registrierung)“) |
| Registrierungsnummer | Ihre eingetragene Nummer (z. B. DE1234567890123) |
| Status | Nicht gesetzt / Registriert / In Bearbeitung / Nicht registriert |
| Prüfung | Ergebnis der Registerprüfung (Badge) |
| Anleitung | Schaltfläche Vorbereiten |
Hat eine Einheit keine Niederlassung im betreffenden Mitgliedstaat, weist die Zeile darauf hin, dass ein EPR-Bevollmächtigter (Art. 45 Abs. 3) erforderlich ist. Dieser ist nicht mit dem Konformitätsbevollmächtigten nach Art. 17 identisch.
Registrierung vorbereiten
Über Vorbereiten öffnet sich ein Dialog mit den Registrierungsdaten und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für den jeweiligen Mitgliedstaat.
- Registrierungsdaten (Anhang IX Teil A) — eine Checkliste mit rechtlichem Namen des Herstellers, Anschrift, USt-IdNr. / Steuernummer und Registrierungsnummer, jeweils mit Vorhanden-/Fehlt-Kennzeichnung. Zusätzlich der Hinweis, Verpackungsarten und Markennamen bereitzuhalten, da das nationale Portal diese abfragt.
- EPR-Bevollmächtigter (Art. 45 Abs. 3) — Felder für Name und Anschrift des Bevollmächtigten, sofern erforderlich.
- Schritt für Schritt — die konkreten Schritte für Mitgliedstaaten mit hinterlegter Anleitung, gefolgt von Portal öffnen.
Geführte Anleitungen und Portal-Deeplinks
Für zwei Mitgliedstaaten sind detaillierte Anleitungen und Deeplinks hinterlegt: Deutschland — LUCID (ZSVR):
Portal: lucid.verpackungsregister.org
Österreich — EDM (Umweltbundesamt): Zugang zum EDM-Portal einrichten, die Rolle als Hersteller/Verpflichteter registrieren, Verpackungsdaten erfassen und die Registrierungsnummer hier eintragen. Portal: secure.umweltbundesamt.at/edm_portal
Alle übrigen Mitgliedstaaten werden als Registrierung erforderlich geführt (ohne detaillierte Anleitung oder Deeplink): Bitte registrieren Sie sich über das zuständige nationale Herstellerregister.
Nummern und Status verfolgen
Tragen Sie die Registrierungsnummer je Mitgliedstaat direkt in der Tabelle ein und wählen Sie den Status (Registriert, In Bearbeitung, Nicht registriert oder Nicht gesetzt). Sichern Sie Änderungen über „Änderungen speichern”.Status und Nummer dienen der Nachverfolgung. Sie beeinflussen weder die Compliance-Bewertung noch die Ausstellung der Konformitätserklärung.
Registerprüfung (Verifizierungs-Badge)
Für Mitgliedstaaten mit hinterlegtem Register können Sie eine eingetragene, gespeicherte Nummer über „Nummer prüfen” gegen das amtliche Register abgleichen. Das Ergebnis erscheint als Badge:| Badge | Bedeutung |
|---|---|
| Verifiziert | Die Nummer wurde im Register bestätigt. |
| Nicht gefunden | Die Nummer wurde im Register nicht gefunden. |
| Nicht prüfbar | Die Prüfung konnte derzeit nicht durchgeführt werden. |
| Nicht geprüft | Es liegt noch kein Prüfergebnis vor. |
Die Prüfung ist eine reine Leseabfrage und rein informativ — sie schreibt nichts ins Register und ändert keinen Compliance-Status. Für eine noch nicht gespeicherte Nummer erscheint zunächst der Hinweis „Zum Prüfen bitte zuerst speichern.”
Nächster Schritt
Sind Sie registriert, melden Sie Ihre in Verkehr gebrachten Mengen:Mengenmeldung
Erzeugen Sie die validierte LUCID-Datenmeldung für Ihre Verpackungen.