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Übersicht

„Hersteller” im EPR-Sinn (erweiterte Herstellerverantwortung, Art. 44–45 PPWR) ist eine eigene Rolle je Mitgliedstaat mit Registrierungs- und Finanzierungspflichten — in Deutschland über LUCID/ZSVR. Der EPR-Registrierungsassistent unter Verpackung → EPR-Registrierung (/packaging/epr) hilft Ihnen, den Überblick zu behalten:
  1. ermitteln, in welchen Mitgliedstaaten Sie sich registrieren müssen,
  2. die Registrierungsdaten vorbereiten,
  3. das zuständige nationale Portal öffnen, und
  4. Ihre Registrierungsnummern und deren Status verfolgen.
Der Assistent nimmt keine Registrierung für Sie vor. Es gibt keine Schnittstelle zur Übermittlung an ein staatliches Register — kein Register bietet eine Schreib-API, die Anmeldung in DE ist zudem höchstpersönlich. Die Registrierung und die Datenmeldung erledigen Sie selbst im jeweiligen Portal; Polygon One führt, bereitet vor und verfolgt.

Übersicht des EPR-Registrierungsassistenten mit erforderlichen Mitgliedstaaten

Was die PPWR ab 2026 harmonisiert

Die EPR bleibt national organisiert; die PPWR vereinheitlicht aber Format und Fristen. Vier Punkte, die Ihre Planung betreffen (Kommissions-FAQ XVIII.1 und XVIII.3):
Bis dahin gelten die bestehenden nationalen Register unverändert weiter — in Deutschland also LUCID/ZSVR mit den heutigen Fristen. Die harmonisierten Regeln ersetzen sie erst, wenn der jeweilige Mitgliedstaat sein Register umgestellt hat.

Welche Mitgliedstaaten erforderlich sind

Der Assistent ermittelt die erforderlichen Mitgliedstaaten automatisch aus Ihren Verpackungseinheiten: Eine Einheit trägt ihre Markt-Mitgliedstaaten genau dann bei, wenn sie als Marktteilnehmer (Erzeuger, Importeur oder Vertreiber) geführt und als Hersteller (isProducer) gekennzeichnet ist. Alle so ermittelten Mitgliedstaaten werden zusammengeführt und — mit DACH (DE, dann AT) an erster Stelle — aufgelistet.
Ein Mitgliedstaat, für den Sie bereits eine Registrierungsnummer erfasst haben, bleibt in der Liste, auch wenn sich die Rolle einer Einheit später ändert. So geht eine hinterlegte Nummer nie verloren.
Vier Kennzahlen fassen den Stand zusammen: Erforderliche Staaten, Registriert, Offen und Verifiziert. Je Mitgliedstaat zeigt eine Tabellenzeile:
Hat eine Einheit keine Niederlassung im betreffenden Mitgliedstaat, weist die Zeile darauf hin, dass ein EPR-Bevollmächtigter (Art. 45 Abs. 3) erforderlich ist. Dieser ist nicht mit dem Konformitätsbevollmächtigten nach Art. 17 identisch.

Registrierung vorbereiten

Über Vorbereiten öffnet sich ein Dialog mit den Registrierungsdaten und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für den jeweiligen Mitgliedstaat.

Vorbereiten-Dialog mit Registrierungsdaten und LUCID-Anleitung

Der Dialog enthält:
  • Registrierungsdaten (Anhang IX Teil A) — eine Checkliste mit rechtlichem Namen des Herstellers, Anschrift, USt-IdNr. / Steuernummer und Registrierungsnummer, jeweils mit Vorhanden-/Fehlt-Kennzeichnung. Zusätzlich der Hinweis, Verpackungsarten und Markennamen bereitzuhalten, da das nationale Portal diese abfragt.
  • EPR-Bevollmächtigter (Art. 45 Abs. 3) — Felder für Name und Anschrift des Bevollmächtigten, sofern erforderlich.
  • Schritt für Schritt — die konkreten Schritte für Mitgliedstaaten mit hinterlegter Anleitung, gefolgt von Portal öffnen.
Die Registrierungsdaten stammen aus Einstellungen → PPWR: Dort pflegen Sie den rechtlichen Namen des Erzeugers, die Anschrift (Adresssuche mit Vorschlägen oder Freitext), die USt-IdNr. / Steuernummer und das Niederlassungsland (Auswahlliste) einmal zentral — die Checkliste hier zeigt nur Vorhanden/Fehlt. Das Niederlassungsland bestimmt zudem, in welchen Mitgliedstaaten die Zeilen auf einen EPR-Bevollmächtigten (Art. 45 Abs. 3) hinweisen. Dieselbe Anschrift wird auch im Erzeuger-Block der EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) verwendet.
Für zwei Mitgliedstaaten sind detaillierte Anleitungen und Deeplinks hinterlegt: Deutschland — LUCID (ZSVR):
1

Benutzerkonto anlegen

Benutzerkonto im LUCID-Verpackungsregister (ZSVR) anlegen.
2

Herstellerdaten eingeben

Herstellerdaten und USt-IdNr. eingeben (Registrierung Teil 1).
3

Marken und Verpackungsarten hinterlegen

Markennamen und Verpackungsarten hinterlegen.
4

Absenden und Nummer eintragen

Registrierung absenden und die LUCID-Nummer hier eintragen.
Portal: lucid.verpackungsregister.org Österreich — EDM (Umweltbundesamt): Zugang zum EDM-Portal einrichten, die Rolle als Hersteller/Verpflichteter registrieren, Verpackungsdaten erfassen und die Registrierungsnummer hier eintragen. Portal: secure.umweltbundesamt.at/edm_portal
Alle übrigen Mitgliedstaaten werden als Registrierung erforderlich geführt (ohne detaillierte Anleitung oder Deeplink): Bitte registrieren Sie sich über das zuständige nationale Herstellerregister.

Nummern und Status verfolgen

Tragen Sie die Registrierungsnummer je Mitgliedstaat direkt in der Tabelle ein und wählen Sie den Status (Registriert, In Bearbeitung, Nicht registriert oder Nicht gesetzt). Sichern Sie Änderungen über „Änderungen speichern”.
Status und Nummer dienen der Nachverfolgung. Sie beeinflussen weder die Compliance-Bewertung noch die Ausstellung der Konformitätserklärung.

Registerprüfung (Verifizierungs-Badge)

Für Mitgliedstaaten mit hinterlegtem Register können Sie eine eingetragene, gespeicherte Nummer über „Nummer prüfen” gegen das amtliche Register abgleichen. Das Ergebnis erscheint als Badge:
Die Prüfung ist eine reine Leseabfrage und rein informativ — sie schreibt nichts ins Register und ändert keinen Compliance-Status. Für eine noch nicht gespeicherte Nummer erscheint zunächst der Hinweis „Zum Prüfen bitte zuerst speichern.”

Nächster Schritt

Sind Sie registriert, melden Sie Ihre in Verkehr gebrachten Mengen:

Mengenmeldung

Erzeugen Sie die validierte LUCID-Datenmeldung für Ihre Verpackungen.