Die EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) ist das rechtsverbindliche Dokument, mit dem die Konformität einer Verpackungseinheit mit der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR, Art. 39) erklärt wird. Sie liegt je Verpackungseinheit vor — im Bereich Verpackung → Verpackungseinheiten auf der Detailseite der Einheit, im Abschnitt Konformitätserklärung.Welche Rolle Sie einnehmen, entscheidet über den Weg:
Erzeuger (und Art.-21-Fälle: Importeur/Vertreiber, der unter eigener Marke in Verkehr bringt oder die Verpackung verändert) — erstellen die Konformitätserklärung selbst und unterschreiben sie.
Importeur / Bevollmächtigter — sammeln, prüfen und bewahren die vom Erzeuger erstellte Konformitätserklärung auf (Art. 18 Abs. 7 / Art. 17 Abs. 2). Die Aufbewahrungspflicht des Importeurs umfasst nicht nur die Konformitätserklärung, sondern auch die technische Dokumentation nach Anhang VII — 5 Jahre bei Einweg-, 10 Jahre bei Mehrwegverpackungen. Dieselbe Frist trifft den Erzeuger (Art. 15 Abs. 3) wie den Importeur (Art. 18 Abs. 7; Kommissions-FAQ X.10). Es genügt nicht, wenn nur der Lieferant diese Unterlagen vorhält.
Vertreiber — keine Konformitätserklärungs-Pflicht (Art. 19). Das Einholen ist optional als Sorgfalts-Nachweis möglich; dafür steht dieselbe Upload-Funktion bereit.
Konformitätserklärung auf der Detailseite der Verpackungseinheit
Polygon One führt die Konformitätserklärung je Verpackungseinheit — genau die Granularität, die die Verordnung verlangt:
Eine Erklärung je Verpackungseinheit als Ganzes. Für eine Einheit aus Flasche, Verschluss und Etikett genügt eine Konformitätsbewertung und eine Konformitätserklärung; diese muss aber die einzelnen Komponenten aufführen (Kommissions-FAQ XV.5). Es wird also nicht je Komponente erklärt.
Verschiedene Größen dürfen sich eine Erklärung teilen, wenn das verpackte Produkt dasselbe ist und der Größenunterschied die Konformität mit Art. 5–12 nicht berührt (FAQ XV.10).
Eine Pauschal-Erklärung über das gesamte Sortiment sollte nicht erstellt werden. Unterscheiden sich die verpackten Produkte, sollte der Erzeuger nicht eine einzige Erklärung für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen ausstellen (FAQ XV.10).
Bevor Sie ausstellen können, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein. Ist eine nicht erfüllt, zeigt die Karte unter „Noch nicht ausstellbar – bitte zuerst beheben:” den konkreten Grund:
Blockade
Behebung
Nur ein Erzeuger (oder Eigenmarken-Importeur/-Vertreiber) kann erstellen
Rolle/Marke der Einheit prüfen.
Mindestens eine Komponente hinzufügen
Komponente(n) erfassen.
Schwermetalldaten ≤ 100 mg/kg je Komponente angeben
Werte + Nachweisgrundlage erfassen.
PFAS-Bestätigung je lebensmittelkontaktrelevanter Komponente angeben
PFAS-Nachweis erfassen.
Rechtlichen Namen und Anschrift des Erzeugers hinterlegen
Unter Einstellungen → PPWR eintragen.
Erst ausstehende Pflichten für 2028 (Recyclingfähigkeit) und 2030 (Rezyklatanteil) blockieren die Ausstellung nicht — Polygon One markiert eine künftige Pflicht nie als offen. Auch im Zustand Blockiert lässt sich die technische Dokumentation (Anhang VII) weiterhin erzeugen.
Wo Sie Name und Anschrift des Erzeugers hinterlegen — und warum
Name und Anschrift des Erzeugers pflegen Sie einmal zentral unter Einstellungen → PPWR („Erzeuger – rechtlicher Name” und „Anschrift des Erzeugers”). Für die Anschrift steht eine Adresssuche mit Vorschlägen zur Verfügung — Sie können die Adresse aber auch frei eintippen.Warum das Pflichtangaben sind:
Jede EU-Konformitätserklärung muss nach Anhang VIII den Namen und die Anschrift des Erzeugers enthalten — die App übernimmt die hinterlegten Angaben automatisch in den Erzeuger-Block jeder ausgestellten Erklärung. Fehlen sie, bleibt die Ausstellung für alle Einheiten blockiert (siehe Bereitschaftsprüfung oben).
Dieselben Angaben speisen die Registrierungsdaten (Anhang IX Teil A) des EPR-Registrierungsassistenten — Sie tragen sie also nur an einer Stelle ein.
1
Erstellung starten
Klicken Sie auf „Konformitätserklärung erstellen”.
2
Angaben zum Unterzeichner
Erfassen Sie Name des Unterzeichners und Funktion / Position sowie optional den Ort.
3
Aufbewahrungsgrundlage wählen
Wählen Sie Einweg (5 Jahre Aufbewahrung) oder Mehrweg (10 Jahre Aufbewahrung) — dies startet die Aufbewahrungsfrist.
4
Unterschrift setzen
Zeichnen Sie die Unterschrift direkt im Feld oder laden Sie ein Bild hoch (Reiter Zeichnen / Hochladen). Eine gezeichnete elektronische Unterschrift ist für eine Anhang-VIII-Erklärung rechtlich ausreichend.
Unterschrift für die Konformitätserklärung zeichnen
5
Erklärung ausstellen
Mit „Erklärung ausstellen” wird die EU-Konformitätserklärung unter alleiniger Verantwortung des Erzeugers unterschrieben, die Aufbewahrungsfrist gestartet und ein unveränderlicher Datenstand eingefroren.
Die ausgestellte Erklärung erhält den Status Ausgestellt und den Herkunfts-Chip Selbst erstellt. Das PDF wird über „PDF herunterladen” jederzeit aus dem eingefrorenen Datenstand erzeugt.
Das PDF der Konformitätserklärung wird in deutscher und englischer Sprache erstellt und enthält die acht nummerierten Punkte des Musters nach Anhang VIII (u. a. Kennung der Verpackung, Name und Anschrift des Erzeugers, Verantwortungserklärung, Gegenstand, Übereinstimmung mit dem Unionsrecht, angewandte Normen, benannte Stelle sowie die Unterschrift).
Die Sprache ist Pflicht, nicht Kür. Nach Art. 39 Abs. 2 PPWR muss die EU-Konformitätserklärung in der oder den Sprache(n) abgefasst oder in diese übersetzt werden, die der jeweilige Mitgliedstaat des Inverkehrbringens bzw. der Bereitstellung verlangt — damit die dortige Marktüberwachungsbehörde sie auf Verlangen prüfen kann (Kommissions-FAQ XV.14). Polygon One erzeugt heute Deutsch und Englisch und weist darauf hin, wenn eine Einheit für Märkte bestimmt ist, die eine andere Sprache verlangen; die Übersetzung nimmt die App nicht selbst vor.
Einholen, prüfen und aufbewahren (Importeur / Bevollmächtigter)
Als Importeur oder Bevollmächtigter erstellen Sie die Erklärung nicht selbst, sondern laden die vom Erzeuger erhaltene Konformitätserklärung hoch und bewahren sie auf. Vertreiber-Einheiten trifft diese Pflicht nicht (Art. 19), sie können dieselbe Upload-Funktion aber optional als Sorgfalts-Nachweis nutzen.
1
Eingeholte Erklärung hochladen
Klicken Sie auf „Eingeholte Konformitätserklärung hochladen” und wählen Sie die Datei (PDF, PNG oder JPEG, max. 10 MB). Optional erfassen Sie Referenznummer, Ausstellungsdatum und Aufbewahrungsgrundlage.
2
Automatische Prüfung abwarten
Polygon One prüft das Dokument automatisch anhand einer Anhang-VIII-Checkliste.
Eingeholte Konformitätserklärung mit automatischer Prüfung
3
Freigeben
Prüfen Sie das Ergebnis und geben Sie das Dokument frei, damit es als Konformitätserklärung der Einheit gilt.
Die automatische Prüfung kontrolliert:
Ist eine Konformitätserklärung — das Dokument ist tatsächlich eine DoC
Name und Anschrift des Herstellers vorhanden
Verpackung passt zu dieser Einheit
Unterschrift vorhanden
Ausstellungsdatum ist plausibel
Nur wenn alle Prüfpunkte bestehen, gilt das Ergebnis als Verifiziert; andernfalls Prüfung erforderlich. Ist die KI-Prüfung nicht verfügbar, wird das Dokument immer einer Person zur Prüfung vorgelegt — es gibt keine stille Freigabe. Eine von Ihnen erteilte Freigabe (Von Ihnen freigegeben) ist maßgeblich und wird nicht automatisch überschrieben.
Eine eingeholte Erklärung landet zunächst im Zustand In Prüfung und zählt erst nach der Verifizierung als Ausgestellt. Hat ein Lieferant bereits eine Konformitätserklärung bereitgestellt, können Sie sie ohne erneuten Upload direkt über „Als Konformitätserklärung der Einheit verwenden” übernehmen.
Jede Ausstellung oder jedes Einholen erzeugt eine neue Version. Die bisherige aktive Erklärung wird automatisch auf Ersetzt gesetzt; ihr eingefrorener Datenstand bleibt unverändert erhalten und weiterhin herunterladbar.
Neue Version erstellen — als Erzeuger bei bestandener Bereitschaftsprüfung.
Zurückziehen — setzt die aktive Erklärung auf Zurückgezogen; danach kann eine neue erstellt werden.
Veraltet — ändern sich die Daten der Einheit nach der Ausstellung, weist die Karte mit „Konformitätserklärung veraltet” darauf hin. Das unterschriebene Dokument bleibt unverändert; stellen Sie eine neue Version aus, damit es die aktuellen Daten abbildet.
Für viele Verpackungseinheiten gleichzeitig gibt es die Massenausstellung: einmal unterschreiben, für jede berechtigte Einheit ausstellen.
Konformitätserklärungen für mehrere Einheiten gleichzeitig ausstellen
1
Einheiten auswählen
Wählen Sie in der Verpackungseinheiten-Tabelle die Einheiten aus und öffnen Sie „Konformitätserklärungen ausstellen”.
2
Einmal unterschreiben
Erfassen Sie Aufbewahrungsgrundlage, Ort, optionale Zusatzangaben, Name und Funktion des Unterzeichners sowie die Unterschrift — diese gelten für den gesamten Stapel.
3
Ausstellen
Starten Sie mit „KE ausstellen”. Der Fortschritt wird laufend angezeigt („{done} von {total} ausgestellt, {skipped} übersprungen”).
Einheiten, die die Bereitschaftsprüfung nicht bestehen oder bereits eine Konformitätserklärung haben, werden mit Begründung übersprungen — z. B. „bereits eine KE”, „keine Hersteller-Einheiten”, „Name/Anschrift des Erzeugers fehlt”, „keine Komponentendaten”, „Schwermetall- bzw. PFAS-Bestätigung fehlt”. Es wird nie eine ungeprüfte Erklärung ausgestellt.
Technische Dokumentation (Anhang VII)
Die Anhang-VII-Dokumentation, auf die sich die Konformitätserklärung stützt.