Übersicht
Die EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) ist das rechtsverbindliche Dokument, mit dem die Konformität einer Verpackungseinheit mit der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR, Art. 39) erklärt wird. Sie liegt je Verpackungseinheit vor — im Bereich Verpackung → Verpackungseinheiten auf der Detailseite der Einheit, im Abschnitt Konformitätserklärung. Welche Rolle Sie einnehmen, entscheidet über den Weg:- Erzeuger (und Art.-21-Fälle: Importeur/Vertreiber, der unter eigener Marke in Verkehr bringt oder die Verpackung verändert) — erstellen die Konformitätserklärung selbst und unterschreiben sie.
- Importeur / Vertreiber — sammeln, prüfen und bewahren die vom Erzeuger erstellte Konformitätserklärung auf.

Der Status auf einen Blick
In der Verpackungseinheiten-Übersicht zeigt ein Badge den Zustand der Konformitätserklärung je Einheit:| Badge | Bedeutung |
|---|---|
| Bereit | Als Erzeuger jetzt ausstellbar — alle Prüfungen sind bestanden. |
| Blockiert | Erzeuger, aber die Art.-5-Prüfung ist noch nicht erfüllt (Gründe im Tooltip). |
| In Prüfung | Eine eingeholte Erklärung liegt vor und wartet auf die Prüfung nach Anhang VIII. |
| Ausgestellt | Eine geprüfte, aktive Konformitätserklärung liegt vor. |
| Einholen | Nicht-Erzeuger — die Konformitätserklärung wird beim Erzeuger eingeholt. |
Erstellen (Erzeuger und Art.-21-Fälle)
Bereitschaftsprüfung
Bevor Sie ausstellen können, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein. Ist eine nicht erfüllt, zeigt die Karte unter „Noch nicht ausstellbar – bitte zuerst beheben:” den konkreten Grund:| Blockade | Behebung |
|---|---|
| Nur ein Erzeuger (oder Eigenmarken-Importeur/-Vertreiber) kann erstellen | Rolle/Marke der Einheit prüfen. |
| Mindestens eine Komponente hinzufügen | Komponente(n) erfassen. |
| Schwermetalldaten ≤ 100 mg/kg je Komponente angeben | Werte + Nachweisgrundlage erfassen. |
| PFAS-Bestätigung je lebensmittelkontaktrelevanter Komponente angeben | PFAS-Nachweis erfassen. |
| Rechtlichen Namen und Anschrift des Erzeugers hinterlegen | Unter Einstellungen → PPWR eintragen. |
Erst ausstehende Pflichten für 2028 (Recyclingfähigkeit) und 2030 (Rezyklatanteil) blockieren die Ausstellung nicht — Polygon One markiert eine künftige Pflicht nie als offen. Auch im Zustand Blockiert lässt sich die technische Dokumentation (Anhang VII) weiterhin erzeugen.
Ausstellen und unterschreiben
Angaben zum Unterzeichner
Erfassen Sie Name des Unterzeichners und Funktion / Position sowie optional den Ort.
Aufbewahrungsgrundlage wählen
Wählen Sie Einweg (5 Jahre Aufbewahrung) oder Mehrweg (10 Jahre Aufbewahrung) — dies startet die Aufbewahrungsfrist.
Unterschrift setzen
Zeichnen Sie die Unterschrift direkt im Feld oder laden Sie ein Bild hoch (Reiter Zeichnen / Hochladen). Eine gezeichnete elektronische Unterschrift ist für eine Anhang-VIII-Erklärung rechtlich ausreichend.

Einholen, prüfen und aufbewahren (Importeur / Vertreiber)
Als Importeur oder Vertreiber erstellen Sie die Erklärung nicht selbst, sondern laden die vom Erzeuger erhaltene Konformitätserklärung hoch.Eingeholte Erklärung hochladen
Klicken Sie auf „Eingeholte Konformitätserklärung hochladen” und wählen Sie die Datei (PDF, PNG oder JPEG, max. 10 MB). Optional erfassen Sie Referenznummer, Ausstellungsdatum und Aufbewahrungsgrundlage.
Automatische Prüfung abwarten
Polygon One prüft das Dokument automatisch anhand einer Anhang-VIII-Checkliste.

- Ist eine Konformitätserklärung — das Dokument ist tatsächlich eine DoC
- Name und Anschrift des Herstellers vorhanden
- Verpackung passt zu dieser Einheit
- Unterschrift vorhanden
- Ausstellungsdatum ist plausibel
Eine eingeholte Erklärung landet zunächst im Zustand In Prüfung und zählt erst nach der Verifizierung als Ausgestellt. Hat ein Lieferant bereits eine Konformitätserklärung bereitgestellt, können Sie sie ohne erneuten Upload direkt über „Als Konformitätserklärung der Einheit verwenden” übernehmen.
Versionen und Ersetzen
Jede Ausstellung oder jedes Einholen erzeugt eine neue Version. Die bisherige aktive Erklärung wird automatisch auf Ersetzt gesetzt; ihr eingefrorener Datenstand bleibt unverändert erhalten und weiterhin herunterladbar.- Neue Version erstellen — als Erzeuger bei bestandener Bereitschaftsprüfung.
- Zurückziehen — setzt die aktive Erklärung auf Zurückgezogen; danach kann eine neue erstellt werden.
- Veraltet — ändern sich die Daten der Einheit nach der Ausstellung, weist die Karte mit „Konformitätserklärung veraltet” darauf hin. Das unterschriebene Dokument bleibt unverändert; stellen Sie eine neue Version aus, damit es die aktuellen Daten abbildet.
Massenausstellung (Bulk)
Für viele Verpackungseinheiten gleichzeitig gibt es die Massenausstellung: einmal unterschreiben, für jede berechtigte Einheit ausstellen.
Einheiten auswählen
Wählen Sie in der Verpackungseinheiten-Tabelle die Einheiten aus und öffnen Sie „Konformitätserklärungen ausstellen”.
Einmal unterschreiben
Erfassen Sie Aufbewahrungsgrundlage, Ort, optionale Zusatzangaben, Name und Funktion des Unterzeichners sowie die Unterschrift — diese gelten für den gesamten Stapel.
Technische Dokumentation (Anhang VII)
Die Anhang-VII-Dokumentation, auf die sich die Konformitätserklärung stützt.