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Übersicht

Die EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) ist das rechtsverbindliche Dokument, mit dem die Konformität einer Verpackungseinheit mit der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR, Art. 39) erklärt wird. Sie liegt je Verpackungseinheit vor — im Bereich Verpackung → Verpackungseinheiten auf der Detailseite der Einheit, im Abschnitt Konformitätserklärung. Welche Rolle Sie einnehmen, entscheidet über den Weg:
  • Erzeuger (und Art.-21-Fälle: Importeur/Vertreiber, der unter eigener Marke in Verkehr bringt oder die Verpackung verändert) — erstellen die Konformitätserklärung selbst und unterschreiben sie.
  • Importeur / Vertreibersammeln, prüfen und bewahren die vom Erzeuger erstellte Konformitätserklärung auf.

Der Status auf einen Blick

In der Verpackungseinheiten-Übersicht zeigt ein Badge den Zustand der Konformitätserklärung je Einheit:
BadgeBedeutung
BereitAls Erzeuger jetzt ausstellbar — alle Prüfungen sind bestanden.
BlockiertErzeuger, aber die Art.-5-Prüfung ist noch nicht erfüllt (Gründe im Tooltip).
In PrüfungEine eingeholte Erklärung liegt vor und wartet auf die Prüfung nach Anhang VIII.
AusgestelltEine geprüfte, aktive Konformitätserklärung liegt vor.
EinholenNicht-Erzeuger — die Konformitätserklärung wird beim Erzeuger eingeholt.

Erstellen (Erzeuger und Art.-21-Fälle)

Bereitschaftsprüfung

Bevor Sie ausstellen können, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein. Ist eine nicht erfüllt, zeigt die Karte unter „Noch nicht ausstellbar – bitte zuerst beheben:” den konkreten Grund:
BlockadeBehebung
Nur ein Erzeuger (oder Eigenmarken-Importeur/-Vertreiber) kann erstellenRolle/Marke der Einheit prüfen.
Mindestens eine Komponente hinzufügenKomponente(n) erfassen.
Schwermetalldaten ≤ 100 mg/kg je Komponente angebenWerte + Nachweisgrundlage erfassen.
PFAS-Bestätigung je lebensmittelkontaktrelevanter Komponente angebenPFAS-Nachweis erfassen.
Rechtlichen Namen und Anschrift des Erzeugers hinterlegenUnter Einstellungen → PPWR eintragen.
Erst ausstehende Pflichten für 2028 (Recyclingfähigkeit) und 2030 (Rezyklatanteil) blockieren die Ausstellung nicht — Polygon One markiert eine künftige Pflicht nie als offen. Auch im Zustand Blockiert lässt sich die technische Dokumentation (Anhang VII) weiterhin erzeugen.

Ausstellen und unterschreiben

1

Erstellung starten

Klicken Sie auf „Konformitätserklärung erstellen”.
2

Angaben zum Unterzeichner

Erfassen Sie Name des Unterzeichners und Funktion / Position sowie optional den Ort.
3

Aufbewahrungsgrundlage wählen

Wählen Sie Einweg (5 Jahre Aufbewahrung) oder Mehrweg (10 Jahre Aufbewahrung) — dies startet die Aufbewahrungsfrist.
4

Unterschrift setzen

Zeichnen Sie die Unterschrift direkt im Feld oder laden Sie ein Bild hoch (Reiter Zeichnen / Hochladen). Eine gezeichnete elektronische Unterschrift ist für eine Anhang-VIII-Erklärung rechtlich ausreichend.
5

Erklärung ausstellen

Mit „Erklärung ausstellen” wird die EU-Konformitätserklärung unter alleiniger Verantwortung des Erzeugers unterschrieben, die Aufbewahrungsfrist gestartet und ein unveränderlicher Datenstand eingefroren.
Die ausgestellte Erklärung erhält den Status Ausgestellt und den Herkunfts-Chip Selbst erstellt. Das PDF wird über „PDF herunterladen” jederzeit aus dem eingefrorenen Datenstand erzeugt.
Das PDF der Konformitätserklärung wird in deutscher Sprache erstellt und enthält die acht nummerierten Punkte des Musters nach Anhang VIII (u. a. Kennung der Verpackung, Name und Anschrift des Erzeugers, Verantwortungserklärung, Gegenstand, Übereinstimmung mit dem Unionsrecht, angewandte Normen, benannte Stelle sowie die Unterschrift). Für Märkte mit anderer Amtssprache kann eine Übersetzung erforderlich sein.

Einholen, prüfen und aufbewahren (Importeur / Vertreiber)

Als Importeur oder Vertreiber erstellen Sie die Erklärung nicht selbst, sondern laden die vom Erzeuger erhaltene Konformitätserklärung hoch.
1

Eingeholte Erklärung hochladen

Klicken Sie auf „Eingeholte Konformitätserklärung hochladen” und wählen Sie die Datei (PDF, PNG oder JPEG, max. 10 MB). Optional erfassen Sie Referenznummer, Ausstellungsdatum und Aufbewahrungsgrundlage.
2

Automatische Prüfung abwarten

Polygon One prüft das Dokument automatisch anhand einer Anhang-VIII-Checkliste.
3

Freigeben

Prüfen Sie das Ergebnis und geben Sie das Dokument frei, damit es als Konformitätserklärung der Einheit gilt.
Die automatische Prüfung kontrolliert:
  • Ist eine Konformitätserklärung — das Dokument ist tatsächlich eine DoC
  • Name und Anschrift des Herstellers vorhanden
  • Verpackung passt zu dieser Einheit
  • Unterschrift vorhanden
  • Ausstellungsdatum ist plausibel
Nur wenn alle Prüfpunkte bestehen, gilt das Ergebnis als Verifiziert; andernfalls Prüfung erforderlich. Ist die KI-Prüfung nicht verfügbar, wird das Dokument immer einer Person zur Prüfung vorgelegt — es gibt keine stille Freigabe. Eine von Ihnen erteilte Freigabe (Von Ihnen freigegeben) ist maßgeblich und wird nicht automatisch überschrieben.
Eine eingeholte Erklärung landet zunächst im Zustand In Prüfung und zählt erst nach der Verifizierung als Ausgestellt. Hat ein Lieferant bereits eine Konformitätserklärung bereitgestellt, können Sie sie ohne erneuten Upload direkt über „Als Konformitätserklärung der Einheit verwenden” übernehmen.

Versionen und Ersetzen

Jede Ausstellung oder jedes Einholen erzeugt eine neue Version. Die bisherige aktive Erklärung wird automatisch auf Ersetzt gesetzt; ihr eingefrorener Datenstand bleibt unverändert erhalten und weiterhin herunterladbar.
  • Neue Version erstellen — als Erzeuger bei bestandener Bereitschaftsprüfung.
  • Zurückziehen — setzt die aktive Erklärung auf Zurückgezogen; danach kann eine neue erstellt werden.
  • Veraltet — ändern sich die Daten der Einheit nach der Ausstellung, weist die Karte mit „Konformitätserklärung veraltet” darauf hin. Das unterschriebene Dokument bleibt unverändert; stellen Sie eine neue Version aus, damit es die aktuellen Daten abbildet.

Massenausstellung (Bulk)

Für viele Verpackungseinheiten gleichzeitig gibt es die Massenausstellung: einmal unterschreiben, für jede berechtigte Einheit ausstellen.
1

Einheiten auswählen

Wählen Sie in der Verpackungseinheiten-Tabelle die Einheiten aus und öffnen Sie „Konformitätserklärungen ausstellen”.
2

Einmal unterschreiben

Erfassen Sie Aufbewahrungsgrundlage, Ort, optionale Zusatzangaben, Name und Funktion des Unterzeichners sowie die Unterschrift — diese gelten für den gesamten Stapel.
3

Ausstellen

Starten Sie mit „KE ausstellen”. Der Fortschritt wird laufend angezeigt ( von ausgestellt, übersprungen”).
Einheiten, die die Bereitschaftsprüfung nicht bestehen oder bereits eine Konformitätserklärung haben, werden mit Begründung übersprungen — z. B. „bereits eine KE”, „keine Hersteller-Einheiten”, „Name/Anschrift des Erzeugers fehlt”, „keine Komponentendaten”, „Schwermetall- bzw. PFAS-Bestätigung fehlt”. Es wird nie eine ungeprüfte Erklärung ausgestellt.

Technische Dokumentation (Anhang VII)

Die Anhang-VII-Dokumentation, auf die sich die Konformitätserklärung stützt.