Nachweise und Geodaten für die EUDR-Compliance sammeln
Gemäß Artikel 9 der EUDR müssen für alle EUDR-relevanten Artikel Nachweise gesammelt werden. Dies umfasst Geodaten (Produktionsstandorte), Dokumente (Zertifikate, Lizenzen) und Lieferanteninformationen. Sie können Nachweise selbst hochladen oder Ihre Lieferanten über das Supplier Portal einladen, die Daten bereitzustellen.