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Gemäß Artikel 9 der EUDR müssen für alle EUDR-relevanten Artikel Nachweise gesammelt werden. Dies umfasst Geodaten (Produktionsstandorte), Dokumente (Zertifikate, Lizenzen) und Lieferanteninformationen. Sie können Nachweise selbst hochladen oder Ihre Lieferanten über das Supplier Portal einladen, die Daten bereitzustellen.

Video-Anleitung

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