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Gemäß Artikel 9 der EUDR müssen für alle EUDR-relevanten Artikel Nachweise gesammelt werden. Dies umfasst Geodaten (Produktionsstandorte), Dokumente (Zertifikate, Lizenzen) und Lieferanteninformationen. Sie können Nachweise selbst hochladen oder Ihre Lieferanten über das Lieferantenportal einladen, die Daten bereitzustellen. Im aktuellen Produkt gehört dazu ausdrücklich auch der stufige Parzellenimport mit Mapping, Vorschau, Präzisionsprüfung und Problemlisten-Export.

Video-Anleitung

Inhalte dieser Sektion

Nachweise hochladen

Dokumente und Geodaten für die EUDR-Compliance hochladen und von der KI analysieren lassen.

Parzellenimport & Prüfworkflow

CSV-, Excel- oder GeoJSON-Dateien stufenweise prüfen und sicher importieren.

Lieferanten-Onboarding

Lieferanten einladen, ihre Nachweise über das Lieferantenportal bereitzustellen.