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Gemäß Artikel 9 der EUDR müssen für alle EUDR-relevanten Artikel Nachweise gesammelt werden. Dies umfasst Geodaten (Produktionsstandorte), Dokumente (Zertifikate, Lizenzen) und Lieferanteninformationen. Sie können Nachweise selbst hochladen oder Ihre Lieferanten über das Supplier Portal einladen, die Daten bereitzustellen.

Video-Anleitung

Inhalte dieser Sektion

Nachweise hochladen

Dokumente und Geodaten für die EUDR-Compliance hochladen und von der KI analysieren lassen.

Supplier Onboarding

Lieferanten einladen, ihre Nachweise über das Supplier Portal bereitzustellen.