Mit der Erstellung und Einreichung von DDS erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Artikel 3 der EUDR. Die DDS-Referenznummer und Verifizierungsnummer werden bei der Einfuhr in die EU vom Zoll verlangt — ohne gültige DDS kann Ihre Ware nicht abgefertigt werden.
Video-Anleitung
Inhalte dieser Sektion
Wenn Sie in der App den Bereich DDS öffnen, landen Sie standardmäßig zunächst auf DDS → Eingehend. Von dort wechseln Sie bei Bedarf zu DDS → Ausgehend.
Import & Erstellung
Bestellungen per CSV, manuell oder via API importieren.
DDS Eingehend
DDS für eingehende Bestellungen erstellen und an EU TRACES übermitteln.
DDS Ausgehend
DDS für inländische Produktion und ausgehende Waren verwalten.
Export
Bestellungen und DDS als CSV oder PDF exportieren.