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Die kurze Antwort

Die meisten Unternehmen starten mit Eingehend und brauchen Ausgehend erst, wenn sie selbst produzieren oder aus der EU exportieren.
Wenn Sie in der App Sorgfaltspflichterklärungen öffnen, landen Sie zunächst auf Eingehend. Über den Menüpunkt Ausgehend wechseln Sie zur Gegenrichtung.

Was die Richtung entscheidet: der Bestelltyp

Beide Seiten sind an den Bestelltyp gekoppelt, den Sie beim Import Ihrer Bestellungen setzen (siehe Import & Erstellung):
  • Einkauf (purchase) — eingehende Waren von Ihren Lieferanten. Erscheint unter Eingehend.
  • Verkauf (sale) — ausgehende Waren an Ihre Kunden. Erscheint unter Ausgehend.
Ist der Bestelltyp falsch gesetzt, taucht die Bestellung auf der anderen Seite auf. Das ist die häufigste Ursache für „meine Bestellung wird nicht angezeigt”.

Was jede Seite anzeigt

  • Bestellungen ohne DDS-ReferenzEinkaufsbestellungen, die noch keiner DDS zugewiesen sind. Gefiltert auf Bestellungen mit EUDR-relevanten Positionen: Eine Einkaufsbestellung ohne relevanten Artikel erscheint hier bewusst nicht.
  • Import-Sorgfaltspflichterklärungen — alle DDS mit der Aktivität Import, selbst erstellte wie verknüpfte externe.

Was jede Seite voraussetzt

1

Für Eingehend

  • Ein Lieferant mit hinterlegtem Land — das Land steuert die Risikoeinstufung (siehe Welche Lieferantenadresse?).
  • Einkaufsbestellungen mit EUDR-relevanten Artikeln.
  • Geodaten und rechtliche Nachweise zu den Artikeln, damit die DDS eingereicht werden kann.
  • EU TRACES Zugangsdaten in den Einstellungen (siehe TRACES-Registrierung).
2

Für Ausgehend

  • Verkaufsartikel. Bei Verkaufsartikeln sind Sie selbst der Lieferant — es muss kein externer Lieferant gepflegt werden.
  • Entweder eigene Produktionsflächen (Produktionsland und Fläche über „Ich produziere dies” im Ausgangs-Dashboard) oder verknüpfte Eingangsartikel über die Stückliste, deren DDS die Rückverfolgbarkeit tragen.
  • Ebenfalls EU TRACES Zugangsdaten für die Einreichung.

Aktivitätstyp der DDS

Beim Erstellen einer DDS über Eingehend wählen Sie im ersten Schritt die Aktivität. Zur Auswahl stehen: Auf der Seite Ausgehend entfällt dieser Schritt: Die Aktivität ist dort automatisch Inländische Produktion.

Wann gar keine DDS nötig ist

Die automatische DDS-Zuweisung und -Erstellung (Einstellungen → Automatisierungen) stuft eine Bestellung nach diesen Regeln ein:
Ist am Lieferanten kein Land hinterlegt, greift weder die EU- noch die Geringrisiko-Ausnahme: Die Bestellung wird dann so behandelt, als käme sie aus einem DDS-pflichtigen Land. Pflegen Sie das Lieferantenland, sonst entstehen DDS, die Sie nicht brauchen.
Verkaufsaufträge werden nie automatisch einer DDS zugeordnet, da das System die interne Chargenrückverfolgung nicht kennt. Die Zuordnung auf der Seite Ausgehend erfolgt immer manuell.

Nächste Schritte

DDS Eingehend

DDS erstellen, externe DDS verknüpfen, Bestellungen zuweisen.

DDS Ausgehend

Inländische Produktion und ausgehende Rückverfolgbarkeit.