Zum Hauptinhalt springen

Die kurze Antwort

Am Lieferanten verwendet Polygon One das Feld Land für die automatische Einordnung von Bestellungen, Einladungen und die Sprache von Lieferanten-E-Mails. Das Lieferantenland ist nicht automatisch das Erzeugerland der Ware. Das Erzeugerland ist das Land, in dem der Rohstoff erzeugt wurde (bei Holz: geerntet) – nicht das Land der Verarbeitung oder Fertigung und nicht der Ursprung im Zollsinn. Straße, PLZ und Stadt ersetzen keine Herkunftsangabe oder Parzelle. Erfassen Sie den tatsächlichen Geschäftspartner mit einer passenden Geschäftsadresse und seinem Land. Tragen Sie nicht das Erzeugerland oder eine abweichende Lageradresse als Lieferantenland ein, nur um eine bestimmte Automatik auszulösen.
Trägt ein Lieferant kein Land, greift die automatische EU-Sitz-Ausnahme nicht. Einkaufsbestellungen mit EUDR-relevanten Artikeln können dann in den Import-DDS-Prozess fallen. Das ist eine Plattformregel, keine abschließende rechtliche Bewertung. Das Land ist beim manuellen Anlegen ein Pflichtfeld.

Was das Lieferantenland steuert

Einordnung und tatsächliche DDS-Erstellung sind getrennte Schritte. Fehlende Daten oder weitere Prüfungen können eine Erstellung verhindern. Der Ablauf steht unter Eingehend oder Ausgehend?.

Was das Lieferantenland nicht steuert

Für Herkunft und Risikoanalyse sind die Erzeugerländer und Parzellen maßgeblich:
  • Die Satellitenanalyse berücksichtigt das Land der Parzelle. Ob automatische Analysen bei geringem Risiko übersprungen werden, hängt außerdem von den Firmeneinstellungen und weiteren Prüfungen ab.
  • Die rechtlichen Risikokategorien werden anhand der Erzeugerländer bestimmt. Herkunftsangaben können in Parzellen, Artikelzuordnungen und Nachweisen stehen; sie müssen zusammenpassen. Siehe Risikoanalyse.
Bei einem deutschen Zwischenhändler, der Kakao aus Côte d’Ivoire liefert, erzeugt Polygon One bei aktivierter EU-Sitz-Ausnahme für die Einkaufsbestellung keinen automatischen Import-DDS-Vorschlag. Das macht Côte d’Ivoire nicht zu Deutschland: Die Herkunft der Ware bleibt gesondert zu prüfen. Die Lieferantenadresse allein belegt keine vereinfachte Sorgfaltspflicht.
„Geringes Risiko” ist keine pauschale Befreiung. Die vereinfachte Sorgfaltspflicht knüpft an das Erzeugerland aller relevanten Rohstoffe und Produkte an, nicht an die Sitzadresse des Lieferanten. Prüfen Sie Ihre Rolle, Herkunft und Hinweise auf Vermischung oder Umgehung. Die Europäische Kommission erläutert die Voraussetzungen.

Wofür die Adresse trotzdem gut ist

  • Sie erscheint in der Lieferantenliste in der Spalte Adresse (Straße, PLZ, Stadt) und hilft bei der Identifikation gleichnamiger Lieferanten.
  • Beim CSV-Import kann sie das Land retten: Fehlt die Spalte Land oder enthält sie keinen verwertbaren Wert, versucht Polygon One, das Land aus dem Ende der Adresse abzuleiten.

Wie die Ableitung aus der Adresse funktioniert

1

Das Land aus der Datei gewinnt immer

Steht in der Spalte Land ein auflösbarer Wert, wird die Adresse gar nicht erst betrachtet.
2

Sonst: die letzten beiden Adressbestandteile

Geprüft werden die letzten beiden durch Komma getrennten Abschnitte — von hinten nach vorn.
3

Nur eindeutig erkannte Abschnitte

Ein Abschnitt zählt nur, wenn er als ganzer Abschnitt zu einem bekannten Land aufgelöst wird. Zweibuchstabige Kürzel werden bewusst ignoriert — sonst würde aus einer US-Adresse mit , CA Kanada und aus , DE Deutschland. Verwenden Sie ausgeschriebene Ländernamen in der Adresse und ISO-Codes im eigenen Land-Feld.
Beispiel: Hauptstrasse 5, 10115 Berlin, Germany ergibt Germany. Hauptstrasse 5, 10115 Berlin ergibt kein Land — hier muss die Spalte Land gefüllt sein.

Zulässige Werte für das Land

ISO-Codes sind am eindeutigsten. Unterstützte lokalisierte Namen wie Deutschland werden ebenfalls zu einem kanonischen Land aufgelöst. Verwenden Sie bei mehrdeutigen oder nicht erkannten Bezeichnungen einen ISO-Code; das gilt gleichermaßen für Lieferanten-, Artikel- und Bestellimporte.

Bestehende Lieferanten und andere Importwege

  • Beim Lieferantenimport kann ein ausdrücklich angegebenes, erkanntes Land einen bestehenden Wert ändern. Prüfen Sie die angezeigten Änderungen und gegebenenfalls die Überschreibbestätigung.
  • Ein nur aus der Adresse abgeleitetes Land ergänzt beim Lieferantenimport ausschließlich ein leeres Land. Es überschreibt kein bereits eingetragenes Land.
  • Artikelimporte können Lieferanten mit Land und Adresse anlegen. Bei Zuordnung über Name oder externe Lieferanten-ID können leere Stammdaten ergänzt werden; eine direkte Zuordnung über die interne Lieferanten-ID ergänzt diese Felder nicht.
  • Bestellimporte können fehlende Lieferanten mit diesen Angaben anlegen. Verwenden Sie die Lieferantenbearbeitung oder den Lieferantenimport, um ein vorhandenes Lieferantenland gezielt zu korrigieren.
  • Die frei importierte Adresse wird zunächst als Adresstext übernommen; Straße, PLZ und Stadt werden dabei nicht automatisch zuverlässig in einzelne Felder aufgeteilt.

Land nachtragen

1

Lieferanten finden

Suchen Sie den Lieferanten in der Liste. Falls er fehlt, prüfen Sie die aktiven Filter, insbesondere Nur EUDR-relevante. Kontrollieren Sie das gespeicherte Land im Bearbeiten-Dialog.
2

Bearbeiten

Öffnen Sie das Aktionen-Menü (⋯) des Lieferanten und wählen Sie Bearbeiten.
3

Land setzen und speichern

Wählen Sie das tatsächliche Lieferantenland aus der Liste und speichern Sie. Prüfen Sie anschließend betroffene Bestellungen und deren DDS-Zuordnung. Das Speichern des Landes allein ist keine Zusage, dass bestehende DDS automatisch neu erstellt, geändert oder entfernt werden.

Verwandte Seiten

Lieferanten

Lieferanten anlegen, importieren und bearbeiten.

Eingehend oder Ausgehend?

Bestellart, automatische Einordnung und DDS-Prozess prüfen.