Übersicht
Über den Einladungslink öffnen Ihre Lieferanten in Polygon One das Formular zur EUDR-Datenanfrage. Dort stellen sie die angeforderten EUDR-Compliance-Nachweise für die angefragten Artikel bereit — ohne eigenes Benutzerkonto. Diese Seite hilft Ihnen als Käufer, Rückfragen zum Ablauf einzuordnen. Teilen Sie mit Lieferanten den EUDR-Lieferantenleitfaden. Der Einladungslink führt direkt zur jeweiligen Anfrage; Lieferanten müssen dafür weder Ihre Lieferantenliste noch Ihre Käufer-Einstellungen öffnen.Der Zugang erfolgt über einen sicheren Link aus der Einladung, ohne separate Registrierung. Der Lieferant kann den Link während der Gültigkeitsdauer erneut öffnen, um fehlende Daten nachzuliefern oder Angaben zu aktualisieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Zugang und Begrüßung
Der Lieferant öffnet den Link aus der Einladungs-E-Mail. Beim ersten Einstieg prüft er seine allgemeinen Informationen. Bei späteren Besuchen kann der Link direkt die Übersicht mit Aufgaben und Artikeln öffnen; eine konkrete Nachforderung kann direkt zum betreffenden Punkt führen. Eine neue Begrüßungsseite ist deshalb nicht bei jedem Besuch zu erwarten. Für das Öffnen und das erste Ausfüllen ist normalerweise kein Code nötig. Für geschützte Änderungen fordert das Formular die Bestätigung per E-Mail an. Sobald zu einer Anfrage etwas eingereicht wurde (Artikel bereitgestellt, Fragebogen beantwortet, Parzellen oder Nachweise hochgeladen), ist der Link gegen Änderungen geschützt: Der Lieferant erhält dann einen 6-stelligen Einmalcode per E-Mail. Details siehe Einmalcode und Sicherheitskontakt.2. Allgemeine Informationen
Nachdem der Lieferant den Link öffnet, sieht er das Formular zur EUDR-Datenanfrage.1
Firmenname eingeben
Der Lieferant gibt seinen offiziellen Firmennamen ein.
2
Adresse angeben
Der Lieferant gibt seine Firmenadresse ein.
3
Land auswählen
Das Land des Unternehmens wird ausgewählt.
4
Fortfahren
Mit “Fortfahren” geht es zum nächsten Schritt.
Der Lieferant kann jederzeit die Sprache des Formulars ändern. Verfügbar sind Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Chinesisch.
Im Schritt „Allgemeine Informationen” steht außerdem das Feld „E-Mail für Sicherheitscodes”. Der Lieferant trägt dort eine Adresse ein, die er selbst lesen kann, und bestätigt sie mit einem Code. Vor dem endgültigen Absenden ist diese Bestätigung Pflicht — siehe Einmalcode und Sicherheitskontakt.
3. Artikel auswählen und Geo-Informationen bereitstellen
In der Übersicht Artikel wählt der Lieferant die betroffenen Artikel aus und öffnet die passende Aktion. Bereits vorhandene Daten, konkrete Nachforderungen und der Bearbeitungsstand bestimmen den nächsten Schritt. Er muss nicht bei jedem Besuch alle Formulare der Reihe nach ausfüllen. Für relevante Artikel liefert er die angefragten Ursprungsdaten oder trägt die passende alternative Abdeckung ein:1
Rohstoffproduzent angeben
Name des Rohstoffproduzenten und Erzeugerland eingeben.
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Geodaten bereitstellen
Unter „Relevante Geo-Informationen” wählt der Lieferant einen von sechs Wegen. Die ersten vier liefern Flächen, die letzten beiden erklären, warum für den betreffenden Anteil keine Flächen nötig sind:
- Parzellen auf der Karte zeichnen — Eckpunkte markieren
- Datei hochladen (GeoJSON, CSV, Excel) — Parzellen aus einer GeoJSON-, CSV- oder Excel-Datei importieren; über „Vorlage herunterladen” gibt es dazu eine Excel- und eine CSV-Vorlage. Der Import verlangt nur die Angaben, die die Datei nicht selbst je Zeile führt: Erzeuger-Name und Produktionszeitraum bleiben dabei als Felder stehen, verlieren aber ihre Pflichtmarkierung und nennen darunter die verwendete Spalte. Fehlt bei Holz die Holzart oder bei Punktkoordinaten die Fläche, fragt der Import sie zusätzlich ab; führt die Datei sie, entfällt die Abfrage
- Koordinaten eingeben — Breiten- und Längengrad je Parzelle direkt eintippen, ohne Karte und ohne Datei; dazu die Parzellenfläche in Hektar
- Zertifikat mit Koordinaten verwenden — Koordinaten aus einem Zertifikat auslesen; die Treffer kommen als Parzellenvorschlag zurück, den der Lieferant bestätigt
- Durch eine bestehende DDS abgedeckt — Referenz- und Verifizierungsnummer einer vorgelagerten Sorgfaltserklärung
- Post-Consumer-Rezyklat — recycelte Menge je Artikel
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Für alle Artikel wiederholen
Prüfen Sie alle angeforderten Artikel. Offene Ursprungsangaben bleiben sichtbar; eine bestehende DDS oder Rezyklat-Angabe ist keine automatisch akzeptierte Freigabe.
4. Sub-Lieferanten einladen (optional)
Falls der Lieferant Materialien von weiteren Unterlieferanten bezieht, kann er diese im Portal einladen:- Eingangsartikel beschreiben (Name, Artikelnummer, HS-Code — Pflicht)
- Lieferantendaten des Unterlieferanten eingeben (Firma, E-Mail)
- Optional eine persönliche Nachricht hinzufügen
- Die Einladung wird per E-Mail an den Unterlieferanten gesendet
5. Rechtlicher Compliance-Fragebogen
Der Fragebogen ist ein Schritt-Assistent, keine einzelne lange Seite. Oben läuft eine Schrittanzeige („Schritt 3 von 6”), unter der Überschrift steht je Schritt ein Satz zum Zweck. Die Zahl der Schritte ist nicht fest: Sie ergibt sich aus dem Rohstoff und aus dem, was bereits abgedeckt ist. „Forstrecht & Holznutzung” erscheint nur bei Holz, und eine Kategorie, die ein anerkanntes Zertifikat oder ein bereits akzeptierter Nachweis abdeckt, bekommt keinen eigenen Schritt.1
Schritt 1: „Allgemeines & Lieferkette“
Herkunft und Weg der Ware — und, wenn die Anfrage sie erfasst, die Beteiligten in der Lieferkette. Hier lädt der Lieferant auch seine Zertifizierungen (FSC, PEFC, ISCC …) hoch; die Analyse bestimmt, welche Compliance-Kategorien davon abgedeckt sind. Bei Holzprodukten aus Ländern mit einem operativen FLEGT-Lizenzsystem (derzeit Indonesien) gehört auch die FLEGT-Lizenz hierher — mit gültiger Lizenz entfällt der detaillierte Fragebogen für die betroffenen Artikel.
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Dann je ein Schritt pro Rechtskategorie
Landnutzungsrechte, Umwelt- & Naturschutz, Forstrecht & Holznutzung (nur Holz), Rechte Dritter, Arbeits- & Menschenrechte, Steuern, Handel & Zoll — jeder Schritt mit seinen eigenen Fragen und seinem eigenen Upload für genau diese Kategorie (PDF, JPG oder PNG).
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Letzter Schritt: „Weitere Dokumente & Absenden“
Alles, was in keine Kategorie passt, kommt unter „Weitere Dokumente hier ablegen”; danach prüft der Lieferant seine Angaben und sendet ab. Antikorruption und weitere Compliance-Maßnahmen werden hier abgefragt.
Wenn der Lieferant ein Dokument nicht beibringen kann
Gibt es ein verlangtes Dokument in seinem Land oder für seinen Betrieb nicht, ist der Schritt keine Sackgasse: Neben der Meldung steht „Ich kann dieses Dokument nicht beibringen”. Der Lieferant muss eine Begründung schreiben (Pflichtfeld) und sendet sie mit „Erklärung senden”; der Schritt ist danach nicht mehr blockiert, und im Formular steht „Sie haben erklärt, dass es für diese Anforderung kein Dokument gibt: …” mit „Angabe korrigieren” daneben. Eine Erklärung gilt je Kategorie und je Erzeugerland. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Nehmen Sie die Erklärung an, ist die Anforderung damit nicht erfüllt — die Kategorie bleibt offen, Zähler und Status ändern sich nicht; festgehalten wird nur, dass Sie die Erklärung geprüft haben. Lehnen Sie ab, verlangt der Schritt das Dokument wieder, und Ihr Lieferant liest Ihre Begründung: „Ihr Kunde hat Ihre Erklärung nicht akzeptiert: …” Eine Begründung ist bei der Ablehnung Pflicht. Nach dem Speichern oder Einreichen verarbeitet Polygon One die Angaben abhängig von den aktivierten Funktionen und Analyse-Einstellungen. Dazu gehören Geoanalyse, Dokumentenanalyse und die Aktualisierung des Compliance-Status. Eingereicht bedeutet, dass die Antwort vorliegt — noch nicht, dass alle offenen Punkte akzeptiert oder alle Artikel konform sind. Prüfen Sie die Ergebnisse und offene Rückfragen auf Käuferseite.Der Lieferant kann den Link für einen gültigen Zeitraum erneut öffnen, um den Status seiner Einreichungen einzusehen, fehlende Daten nachzuliefern oder Informationen zu aktualisieren.
Dokumente ablegen und lesen lassen
Die Sammel-Ablagezone mit automatischer Erkennung wird je Arbeitsbereich freigeschaltet. Ohne Freischaltung erscheint sie nicht — und mit ihr weder das automatische Lesen noch die Quittung je Datei oder der Abschnitt „Nächster Schritt”; Ihr Lieferant lädt seine Nachweise dann im Schritt der jeweiligen Kategorie hoch.
Der Reiter „Aufgaben”
Jede Anfrage, die Sie senden — oder die automatisch gesendet wird —, erscheint beim Lieferanten im Reiter Aufgaben, gruppiert nach Zu erledigen, Eingereicht – in Prüfung und Kürzlich abgeschlossen. Je angefragtem Punkt gibt es eine Karte: Titel = Feld oder Frage, darunter Kategorie · Land · Datei, der Grund im Klartext und rechts die passende Aktion („Dokument öffnen”, „Parzelle aktualisieren”, „Antwort aktualisieren”). Ein Klick führt direkt an die zitierte Datei bzw. die betroffene Parzelle. Öffnet Ihr Lieferant die Anfrage, wechselt sie auf Angesehen, und Sie werden benachrichtigt. Die Schritt-für-Schritt-Sicht aus Lieferantenperspektive steht im Lieferanten-Leitfaden.Einmalcode und Sicherheitskontakt
Der Einladungslink ist eine Adressierung, kein Berechtigungsnachweis. Deshalb schützt ein Einmalcode die Änderung bereits eingereichter Daten.
Der Code geht an die E-Mail-Adresse, die Sie für diesen Lieferanten hinterlegt haben, ist 15 Minuten gültig, nur einmal verwendbar und erlaubt fünf Versuche. Es gilt immer nur der neueste Code. Die Code-E-Mail wird an niemanden in Kopie gesetzt — auch nicht an Sie. Bestätigt der Lieferant unter „E-Mail für Sicherheitscodes” die Adresse, die ohnehin schon als Code-Postfach gilt, wird kein zweiter Code verlangt; eine ganz neue Adresse braucht zwei Codes — einen an das bisherige Postfach, einen an das neue. Danach gehen die Einmalcodes an die bestätigte Adresse.
Hat ein Lieferant mehrere bestätigte Postfächer — etwa weil Sie einen zweiten Ansprechpartner hinterlegt haben und diese Person ihre Adresse selbst bestätigt hat —, fragt der Dialog zuerst, wohin der Code gehen soll. Die Adressen erscheinen dabei maskiert (
d***@beispiel.de).
Im Audit-Log wird bei den anfälligen Vorgängen festgehalten, welches Code-Postfach die Änderung bestätigt hat. Fehlt der Eintrag, heißt das „nicht abgefragt” — nicht „unbekannte Person”.