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Schnellstart

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Offene Aufgabe öffnen

Öffnen Sie im Compliance-Dashboard beim betroffenen Artikel Beheben. Wählen Sie je nach Stand den Reiter Anfragen, Wartet auf Lieferant oder Zu prüfen und öffnen Sie die Aufgabenkarte.
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Ursache prüfen

Öffnen Sie den beanstandeten Nachweis im Dokumenten-Viewer oder die betroffene Fläche auf der Karte. Prüfen Sie, welche Artikel und Befunde die Aufgabe umfasst.
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Beheben und Ergebnis prüfen

Reichen Sie einen passenden Nachweis oder eine begründete Geo-Erläuterung ein, verknüpfen Sie ein vorhandenes Zertifikat oder fragen Sie den Lieferanten. Eine Anfrage allein behebt das Risiko noch nicht: Prüfen Sie die Antwort anschließend unter Zu prüfen.

Übersicht

Wenn die Risikoanalyse bei einem Artikel Geo-Risiken (Entwaldung, Degradation) oder rechtliche Risiken erkennt, müssen diese behoben werden. Dafür steht Ihnen die Compliance-Lücken-Ansicht zur Verfügung — ein zentrales Werkzeug, mit dem Sie Nachweise einreichen, bestehende Zertifikate verknüpfen oder Dokumente direkt vom Lieferanten anfordern können.

Die Compliance-Lücken-Ansicht

Klicken Sie in der Zeile eines Artikels mit offenen Geo- oder Rechtsrisiken im Compliance-Dashboard (/inbound) auf „Beheben” — die Schaltfläche liegt in der Compliance-Detailansicht, die sich aus der Zeile öffnet. Denselben Einstieg finden Sie als Pille in der Lieferketten-Übersicht (/supply-chain). Die Liste ist fest nach Bereich, Kategorie und Land geordnet; sortieren lässt sie sich nicht. Was Sie steuern, sind die drei Reiter — sie filtern nach Zuständigkeit: Jeder Reiter trägt seine Zahl im Titel. Sie zählt alles unter diesem Reiter — Suche und Seitenaufteilung können weniger anzeigen.
Auf dem Compliance-Dashboard steht unter jedem Lieferantennamen eine Fortschrittszeile: „… von … Artikeln bereit”, und wo etwas fehlt, „fehlt: …” mit den Bereichen Geodaten, Dokumente, Fragebogen. Als bereit zählt ein Artikel, sobald bei ihm kein blockierender Punkt mehr offen ist — eine reine Warnung hält ihn nicht auf.
Unter den Zählern steht jede Karte für eine Aufgabe, nicht für jeden technischen Einzelbefund. Gleiche Probleme werden über alle betroffenen Artikel gebündelt. So erscheint zum Beispiel „Fehlende Geodaten” einmal mit „23 betroffene Artikel” statt 23-mal. Vorschläge zur Dokumentverwendung werden nach dem tatsächlichen Dokument gebündelt; bereits gesendete Anfragen nach der Lieferantenanfrage. Die Karte zeigt getrennt, wie viele Artikel und wie viele technische Befunde betroffen sind. Öffnen Sie die Aufgabe, um die betroffenen Artikel zu durchsuchen. Pro Seite werden höchstens 20 Artikel angezeigt.

Ein Problem bearbeiten

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Details öffnen

Öffnen Sie die Aufgabenkarte. Bei mehreren Artikeln sehen Sie zuerst eine durchsuchbare Artikelliste. Öffnen Sie erst danach den einzelnen Befund, den Sie prüfen oder selbst beheben möchten.
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Quelle prüfen

Öffnen Sie über den direkten Link das beanstandete Dokument im Dokumenten-Viewer oder die betroffene Fläche auf der Karte. Prüfhinweise und technische Details bleiben in einem separaten Bereich verfügbar, damit die Hauptaufgabe übersichtlich bleibt.
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Lösungsweg wählen

Unter Empfohlene Lösung beheben Sie das Problem selbst — beispielsweise durch einen neuen Nachweis, ein bestehendes Zertifikat oder eine begründende Geo-Erläuterung — oder fragen den Lieferanten. Eine gebündelte Anfrage nennt ihre genaue Reichweite, zum Beispiel „Für 23 Artikel beim Lieferanten anfragen”. Die Zahl der technischen Befunde wird nie als Zahl der Anfragen verwendet.
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Ergebnis prüfen

Nach einer Lieferantenantwort wechselt das Problem zu „Antwort prüfen”. Das eingereichte Dokument öffnet sich dabei im vollständigen Dokumenten-Viewer — mit denselben Prüfmöglichkeiten wie auf der Dokumentenseite. Lesen Sie die Antwort und nehmen Sie sie an oder lehnen Sie sie mit einer verständlichen Begründung ab.
Eine gesendete Anfrage gilt nicht als behobenes Risiko. Die Übersicht führt sie unter „Wartet auf Lieferant”, bis neue Informationen vorliegen und geprüft wurden. Am Punkt selbst steht dazu: „Beim Lieferanten bereits angefragt; eine Antwort liegt noch nicht vor.”
Was ein einzelner Befund bedeutet, ob er blockiert und wie Sie ihn schließen, steht im Befund-Katalog. Welcher Nachweis ein Geo-Risiko tatsächlich schließt — und wann eine Erklärung allein genügt —, steht unter Nachweis-Akzeptanz.

Passende Korrektur anfordern

  • Dokument fehlt: Benennen Sie die benötigte Rechtskategorie und bitten Sie um den vorhandenen Nachweis.
  • Dokument abgelehnt: Die Prüfhinweise werden an den Lieferanten weitergegeben. Fordern Sie eine korrigierte oder vollständigere Datei an.
  • Dokument abgelaufen: Fordern Sie eine erneuerte, gültige Fassung an.
  • Flächendaten fehlerhaft: Verlinken Sie die betroffenen Flächen und fordern Sie die Korrektur von Geometrie, Erzeugerland, Rohstoffproduzent oder Produktionszeitraum an.
  • Fragebogen unvollständig: Fordern Sie nur die betroffenen Angaben an.
Mehrere offene, anforderbare Probleme können Sie gesammelt an den Lieferanten senden. Für die eigentliche Prüfung öffnen Sie weiterhin jedes Problem einzeln, damit Entscheidung und Begründung nachvollziehbar bleiben. Wie eine Anfrage versendet, vom Lieferanten beantwortet und nachverfolgt wird, beschreibt Anfragen an Lieferanten.

Wenn der Lieferant sagt, dass es das Dokument nicht gibt

Zu einer rechtlichen Anforderung kann der Lieferant statt eines Dokuments eine Erklärung abgeben — mit Pflichtbegründung. In der Compliance-Lücken-Ansicht erscheint sie dann über der Anforderung als eigene Karte: „Lieferant erklärt, dass kein Dokument existiert (…)”, darunter sein Wortlaut unverändert. Sie haben zwei Entscheidungen:
Annehmen ist keine Erfüllung. Die App sagt es selbst: „Mit dem Annehmen halten Sie fest, dass Sie diese Erklärung geprüft haben. Die Anforderung ist damit nicht erfüllt — die Kategorie bleibt offen.” Der Compliance-Status ändert sich dadurch nicht: Die Anforderung bleibt genauso blockierend wie zuvor, und der Punkt bleibt in der Liste. Was Sie gewinnen, ist eine dokumentierte Begründung für die Lücke — nicht ihre Schließung. Der Artikel bleibt damit auch für die automatische DDS-Erstellung gesperrt. Wie Sie eine so begründete Lücke gegenüber der Behörde vertreten, bleibt Ihre Entscheidung; siehe Nachweis-Akzeptanz → Wann Sie eskalieren sollten.
Eine abgelehnte Erklärung verschwindet von der Karte — sie ist beantwortet. Der Lieferant sieht in seinem Portal Ihre Notiz und kann das Dokument nachliefern.

Wenn ein Nachweis wegfällt

Eine abgeschlossene Risikominderung hängt an ihrem Nachweis. Fällt der weg, wird die Minderung automatisch wieder geöffnet — nicht stillschweigend beibehalten.

Was eine Minderung wieder öffnet

Die häufigsten Auslöser, die Sie selbst erkennen können: Die betroffene Parzelle trägt danach den Satz „Risikominderung erforderlich. Die unterstützenden Nachweise wurden entfernt; diese Parzelle muss erneut geprüft werden.”, und die Risikostufe wird neu berechnet.
Eine geänderte Parzellengeometrie ist etwas anderes — und einschneidender. Ändern Sie den Zuschnitt einer Parzelle, werden ihre Minderungen nicht wieder geöffnet, sondern gelöscht, zusammen mit dem gesamten Analyseergebnis der Parzelle. Die Parzelle steht danach wieder auf Ausstehend, die Analyse startet sofort neu, und erst danach entstehen Minderungen von vorn. Im Audit-Log steht dazu „Parzellengeometrie aktualisiert”.

Was die App danach von selbst tut

Liegt ein anderes angenommenes, noch gültiges Zertifikat vor, das dieselbe Parzelle abdeckt, kann die App die wieder geöffnete Minderung selbst nachfüllen und erneut schließen — sie trägt dann die Kennzeichnung Automatisch aufgelöst. Das geschieht allerdings nicht im selben Moment, in dem der alte Nachweis wegfällt. Es geschieht, sobald Sie die Kategorieabdeckung eines passenden Zertifikats annehmen, ein abgelaufenes Dokument trotz Ablauf akzeptieren oder ein gelöschtes Dokument wiederherstellen — und sonst erst, wenn die Parzelle oder ein Zertifikat das nächste Mal analysiert wird. Bis dahin — und dauerhaft, wenn kein passendes Zertifikat übrig ist — steht die Minderung auf Nachweis fehlt: „Dieser Minderung ist kein Nachweis zugeordnet – das Dokument wurde entfernt oder es wurde keines hochgeladen. Es läuft keine Prüfung.” Dann ist das erneute Schließen Ihre Entscheidung. Fällt die Prüfung nicht eindeutig aus, steht die Minderung stattdessen auf Ihre Bestätigung ist erforderlich oder Weitere parzellenspezifische Nachweise sind erforderlich.

Woran Sie es merken

Keine Benachrichtigung sagt Ihnen, welche Minderung wieder offen ist. Es gibt keine Meldung „Minderung wieder geöffnet” — weder in der Anwendung noch per E-Mail.Was Sie sehen, sind die Folgen, und auch die nur unter Bedingungen:
  • Kippt ein Artikel dadurch auf nicht konform — gleich aus welchem Status —, erscheint die Benachrichtigung „Artikel … ist nicht konform”. War der Artikel schon vorher nicht konform, kommt nichts; bei Artikeln aus vorgelagerten Stufen kommt ebenfalls nichts.
  • Haben Sie eine Nachweiszuordnung abgelehnt, erscheint zusätzlich „Nachweis-Dokument abgelehnt”. Beim Löschen eines Dokuments erscheint auch das nicht, und das Ablehnen einer Risikominderung meldet sich ebenfalls nicht — auch dann nicht, wenn es das Dokument mit ablehnt.
Beide stehen im Benachrichtigungscenter der Anwendung. Per E-Mail gehen sie standardmäßig nicht hinaus; wer E-Mails für sie einschaltet, bekommt sie in der Tageszusammenfassung. Keine der beiden nennt die Parzelle oder die Minderung.
Prüfen Sie deshalb nach jedem Löschen oder Ablehnen eines Nachweises selbst, welche Minderungen daran hingen.

Was das Audit-Log zeigt

Ihre eigene Handlung steht dort: „Nachweis gelöscht”, „Nachweisentscheidung” bzw. „Nachweis-Sammelentscheidung”. Die Minderungen, die damit weggefallen sind, erscheinen nicht als eigene Einträge — sie gelten als dokumentierte Folge dieser Zeile. „Parzellenrisiko geändert” schreibt ausschließlich die Anwendung — nach einer Analyse, nach der Ablaufprüfung oder nach einer erneuten Bewertung. „Risiko-Lösung aktualisiert” steht dagegen für jede Änderung an einer Minderung: Ihre eigene Annahme oder Ablehnung trägt diesen Eintrag ebenso wie die automatische Bewertung. Steht dort kein Name, hat die Anwendung geschrieben; steht Ihrer dort, war es Ihr Klick. Für die Wiedereröffnung selbst gibt es in beiden Fällen keine eigene Zeile.

Die Ausnahme bei abgelaufenen Dokumenten

Das Bestätigen des Feldes „Gültig bis” in der Dokumentenprüfung nimmt ein Dokument nicht von der Ablaufprüfung aus. Es korrigiert nur das Datum.Die Ausnahme entsteht durch eine andere, ausdrückliche Handlung: „Trotz Ablauf akzeptieren” am abgelaufenen Dokument, mit Pflichtbegründung. Erst danach lässt die tägliche Prüfung dieses Dokument in Ruhe. Die Annahme wird im Audit-Log als „Abgelaufenes Dokument akzeptiert” samt Ihrer Begründung festgehalten, und sie erlaubt nur die weitere Prüfung des Dokuments — angenommene Kategorien entstehen dadurch nicht; die bereits angenommenen Kategorien werden allerdings neu bewertet, und passende Minderungen können dadurch wieder geschlossen werden.

Dokumente gesammelt prüfen (Prüfliste)

Stauen sich viele eingereichte Dokumente an, müssen Sie nicht jedes einzeln über die Aufgabenkarten öffnen: Die Prüfliste auf der Dokumentenseite zeigt alle offenen Dokumentprüfungen firmenweit als Warteschlange. Dort können Sie mehrere Dokumente auf einmal entscheiden:
  • Gesammelt akzeptieren ist nur für Dokumente ohne blockierende Befunde möglich — ein Dokument mit offenem Befund verlangt weiterhin eine Einzelentscheidung.
  • Gesammelt ablehnen erfolgt mit einer gemeinsamen Begründung, die dem Lieferanten weitergegeben wird.

Was die Entscheidung zu einem Nachweis sagt

Hängen Sie an ein Risiko-Kennzeichen einen Nachweis, trägt die Karte anschließend eine begründete Entscheidung je Dokument. Es gibt genau drei: Darunter steht ein Satz, der den Grund benennt — etwa „Die Koordinaten des Dokuments decken diese Parzelle nicht ab”, „Das Dokument betrifft ein anderes Land als diese Parzelle”, „Das Dokument konnte nicht gelesen werden” oder „Das Dokument geht auf dieses Risikosignal nicht ein”. Jeder dieser Sätze nennt zugleich den nächsten Schritt. Derselbe Satz erscheint in der Dokumentenansicht, sodass beide Stellen nie Unterschiedliches sagen.

Die Bestätigung durch den Marktteilnehmer

Steht ein Nachweis auf „Ihre Bestätigung ist erforderlich”, erscheint die Schaltfläche „Bestätigen und auflösen”. Der Dialog „Schlussfolgerung des vernachlässigbaren Risikos bestätigen?” sagt, was Sie damit übernehmen:
„Sie übernehmen die Verantwortung für diese Schlussfolgerung auf Basis des beigefügten Nachweises. Sie wird im Audit-Trail festgehalten, und das Dokument gilt danach für jede Parzelle, die seine Koordinaten abdecken, als für dieses Risiko akzeptiert — außer bei Parzellen mit bestätigtem Verlust, die Sie einzeln bestätigen.”
Anders als eine einfache Annahme in der Zeile gilt diese Bestätigung für jede Parzelle, die dieselbe Datei abdeckt. Ein Betriebsplan, der für 40 Flächen gilt, wird einmal bestätigt statt vierzigmal. Ausgenommen bleiben Parzellen mit bestätigtem Verlust — die werden weiterhin einzeln gefragt.
Wo Sie das nachlesen können. Eine eigene Entscheidungsübersicht gibt es nicht. Eine übernommene frühere Entscheidung erkennen Sie am Begründungssatz — „Sie haben dieses Dokument für dieses Risiko bereits akzeptiert. Es gilt für jede Parzelle, die seine Koordinaten abdecken.” Hat eine gespeicherte Entscheidung eine Parzelle automatisch mitgelöst, die Sie nie gesehen haben, steht das im Audit-Log als „Betreiber-Entscheidung auf Risikomaßnahme angewendet”. Vollständig enthalten ist die Entscheidungshistorie im unternehmensweiten Datenexport.

Zwei Regeln, die nie automatisch durchlaufen

  • Selbst ausgestellte Erklärungen. Hat der Inhaber das Dokument über seine eigenen Flächen selbst ausgestellt, wird es nie automatisch akzeptiert: „Selbst ausgestellte Erklärungen werden nie automatisch akzeptiert — bitte prüfen und bestätigen Sie es selbst.”
  • Koordinaten, die die Parzelle nachweislich ausschließen. Nennt ein Dokument Koordinaten, die die Parzelle nicht enthalten, landet es bei Ihnen statt automatisch aufgelöst zu werden. Ein Dokument ohne Koordinaten — etwa ein allgemeines Betriebszertifikat — ist davon nicht betroffen.

Wenn keine Bewertung zustande kam

Zwei Zustände sind keine Ablehnung, sondern ein Hinweis auf einen abgebrochenen Vorgang:
  • Prüfung fehlgeschlagen — „Die automatische Prüfung dieser Mitigation hat kein Ergebnis geliefert. Reichen Sie die Mitigation erneut ein, um es noch einmal zu versuchen.” Die Aktion zum erneuten Einreichen steht direkt dort.
  • Nachweis fehlt — „Dieser Minderung ist kein Nachweis zugeordnet – das Dokument wurde entfernt oder es wurde keines hochgeladen. Es läuft keine Prüfung. Laden Sie einen Nachweis hoch, um dieses Risiko auszuräumen.”
Reichen Sie eine Minderung erneut ein, während die erste Prüfung noch läuft, wird der überholte Lauf verworfen — er stempelt kein Fehlurteil auf die Zeile.

Wenn nur der Lieferant weiterhelfen kann

Steht ein Parzellen-Kennzeichen auf „Weitere parzellenspezifische Nachweise sind erforderlich”, lässt sich die Aufgabe über den Reiter „Lieferant anfragen” als gezielte Nachweisanfrage senden. Eine bereits laufende Anfrage wird dabei neben der Bearbeitung angezeigt, sodass Sie eine eingehende Antwort weiterhin annehmen oder ablehnen können.

FLEGT-Schnellweg

Für Holzprodukte aus FLEGT-VPA-Ländern gibt es einen Schnellweg: Das Hochladen einer gültigen FLEGT-Lizenz erfüllt die rechtlichen Compliance-Anforderungen automatisch für alle Kategorien. Damit entfällt die Notwendigkeit, jede rechtliche Kategorie einzeln zu mitigieren.
Nur aus einem Land mit operativem FLEGT-Lizenzsystem. Ist ein Dokument als FLEGT-Genehmigung abgelegt, das deklarierte Erzeugerland aber betreibt kein operatives FLEGT-Lizenzsystem — derzeit ausschließlich Indonesien —, wird es abgelehnt. Der Befund heißt „FLEGT-Genehmigung aus einem Land ohne operatives FLEGT-System”.Der Befund folgt aus Art. 10 EUDR und blockiert. Annehmen können Sie das Dokument nur, indem Sie im Annahmedialog eine schriftliche Begründung hinterlegen; sie wird im Audit-Trail festgehalten. Eine bereits gespeicherte Bestätigung zu einer Risikominderung hebt den Befund nicht auf. Wurde das Dokument nur falsch einsortiert — es ist in Wahrheit eine andere Genehmigung —, korrigieren Sie den Dokumenttyp und analysieren erneut. Für alle anderen Länder gilt der reguläre Weg über den Fragebogen und die einzelnen Rechtskategorien.

Fehlende oder abgelehnte Nachweise

Ein abgelehnter Nachweis darf nicht stillschweigend als erledigt markiert werden. Prüfen Sie die Rückmeldung, öffnen Sie das Originaldokument und fordern Sie anschließend eine passende Korrektur oder einen Ersatznachweis an.