Die DDS deckt die Voraussetzung aus Artikel 3 Buchstabe c der EUDR ab. Sie dürfen relevante Erzeugnisse nur in Verkehr bringen oder ausführen, wenn diese zusätzlich entwaldungsfrei sind, nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und die Sorgfaltspflicht abgeschlossen ist. Bei der Einfuhr werden DDS-Referenz- und Verifizierungsnummer vom Zoll benötigt.
Video-Anleitung
Inhalte dieser Sektion
Wenn Sie in der App den Bereich DDS öffnen, landen Sie standardmäßig zunächst auf DDS → Eingehend. Von dort wechseln Sie bei Bedarf zu DDS → Ausgehend.
Import & Erstellung
Bestellungen per CSV, manuell oder via API importieren.
DDS Eingehend
DDS für eingehende Bestellungen erstellen und an EU TRACES übermitteln.
DDS Ausgehend
DDS für inländische Produktion und ausgehende Waren verwalten.
Export
Bestellungen und DDS als CSV oder PDF exportieren.