Der Weg zur EUDR-Konformität
Diese Seite führt Sie von den ersten Stammdaten zu geprüften Nachweisen und, soweit erforderlich, zur eingereichten DDS. Die Schritte gelten pro Artikel und Vorgang: Sie können Lieferanten anfragen, während Sie an anderen Artikeln weiterarbeiten. Fragen Sie fehlende Daten früh an. Klären Sie zuerst Empfänger und betroffene Artikel. Prüfen Sie nach dem Versand den Anfrageverlauf und die Zustellung; automatische Erinnerungen wirken nur entsprechend Ihrer Konfiguration.Die sechs Schritte
Schritt 1: Ersteinrichtung
Richten Sie Ihren Firmenaccount ein und klären Sie Rolle, Zuständigkeiten und DDS-Pflicht. Wenn Sie aus Polygon One einreichen, richten Sie Ihre TRACES-Zugangsdaten einschließlich passender Rolle und Umgebung ein. Die Übersicht erläutert Anwendungsdaten und Rollen.Kümmern Sie sich jetzt schon um die E-Mail-Zustellbarkeit, nicht erst, wenn Lieferanten nicht antworten:
- Leiten Sie die IT-Whitelist an Ihre IT-Abteilung weiter.
- Optional: Richten Sie Ihre eigene Versanddomain ein und prüfen Sie ihre Verifizierung vor der Nutzung.
Schritt 2: Stammdaten importieren
Importieren Sie Lieferanten und Artikel per CSV-Import — Massenimport statt Einzelanlage. Bei Eigenproduktion verknüpfen Sie Ausgangs- und Eingangsartikel über die Stückliste; prüfen Sie Gewichte und Lieferantenland.Kontrollieren Sie Vorschau, Zuordnungen und Importergebnis, bevor Sie Lieferanten einladen. Fehlende Pflichtangaben oder fehlerhafte Zeilen korrigieren Sie gezielt; ein gestarteter Import ist noch kein vollständig übernommener Datenbestand.
Schritt 3: EUDR-Betroffenheitscheck
Der Betroffenheitscheck leitet die Einstufung aus HS-Codes ab. Prüfen Sie fehlende oder falsche Codes und offene Materialangaben, insbesondere bei ex-Positionen und zusammengesetzten Produkten. „Nicht EUDR-relevant“ ist keine Bestätigung, dass Ihre Ausgangsdaten richtig sind.
Schritt 4: Datensammlung (Art. 9 EUDR)
Prüfen Sie zuerst den Herkunftsweg: eigene Ursprungsdaten oder Abdeckung durch eine vorgelagerte DDS. Bei vorgelagerter Abdeckung verwenden Sie DDS Eingehend; fordern Sie nicht pauschal zusätzliche Parzellen für einen ausschließlich referenzgedeckten Artikel an. Für noch offene Ursprungs- und Nachweisdaten stehen zwei Wege bereit:
- Selbst hochladen, was Ihnen bereits vorliegt: Nachweise und Dokumente sowie Parzellen — der Import prüft die Geodaten automatisch auf Fehler.
- Lieferanten einladen für alles, was fehlt: Öffnen Sie das Lieferanten-Onboarding, prüfen Sie Empfänger und Umfang und konfigurieren Sie Erinnerungen in den Einstellungen.
Ein vom Lieferanten gespeicherter Entwurf ist noch keine eingereichte Antwort. Prüfen Sie den Anfrageverlauf, bevor Sie dieselbe Information erneut anfordern.
Schritt 5: Risikoanalyse (Art. 10 EUDR)
Die Risikoanalyse verarbeitet eingehende Daten. Öffnen Sie offene Prüfungen und die Risikobehebung: Eine eingereichte Antwort oder ein hochgeladenes Dokument kann noch auf Analyse oder Ihre Entscheidung warten. Eindeutige Ergebnisse können automatisch übernommen werden; offene Entscheidungen prüfen Sie je Kategorie oder Parzelle. Nehmen Sie ausreichende Antworten an oder fordern Sie eine konkrete Korrektur an. Berichte dokumentieren den jeweiligen Bewertungsstand.Die vereinfachte Sorgfaltspflicht für Ursprünge aus Ländern mit geringem Risiko ist an Voraussetzungen gebunden. Neue Risikohinweise können weitere Prüfung erforderlich machen; ein Land allein ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Falls. Die Einstellungen steuern die Plattformanalyse. Rechtsgrundlage: Art. 13 EUDR.
Schritt 6: DDS & Bestellungen (Art. 3 EUDR)
Legen Sie Bestellungen an oder importieren Sie sie und prüfen Sie Artikelzuordnung und Mengen. Erstellen Sie erforderliche Sorgfaltspflichterklärungen (DDS). Entwurf erstellen speichert ohne Übermittlung; Erstellen & Einreichen übermittelt nach den Einreichungsprüfungen. Fehlende Angaben können die Einreichung trotz gespeichertem Entwurf blockieren. Automatische Zuordnung und Erstellung richten sich nach den Einstellungen.Kontrollieren Sie anschließend die TRACES-Rückmeldung: Wird verarbeitet oder Eingereicht ist noch nicht Validiert. Bei Fehlern prüfen Sie die Meldung, korrigieren den bestehenden Vorgang und prüfen vor einem erneuten Versuch, ob bereits eine Übermittlung erfolgt ist.
Danach: der laufende Betrieb
Ist der Prozess einmal aufgesetzt, wird EUDR-Compliance zur Routine:- Neue Artikel und Lieferanten brauchen erneut eine Prüfung von Relevanz, Herkunft und offenen Aufgaben. Eine frühere Freigabe gilt nicht automatisch für geänderte Daten.
- Anfragen an Lieferanten fordern Korrekturen und fehlende Nachweise gezielt dort an, wo die Risikobehebung eine Lücke findet.
- Benachrichtigungen informieren Sie, sobald etwas Ihre Aufmerksamkeit braucht — z.B. neue Lieferantenantworten oder erkannte Risiken.
- Das Dashboard bleibt Ihr Startpunkt: Es zeigt Fortschritt, Engpässe und die nächste sinnvolle Aktion.
Fortschritt richtig lesen
Bei Daten fehlen ergänzen oder erfragen Sie die benannte Information. Bei Bewertung ausstehend prüfen Sie laufende Analysen und offene Entscheidungen. Bei abgelehnten Antworten fordern Sie die fehlende Korrektur an; bei anhaltenden technischen Fehlern übergeben Sie Vorgang und Fehlermeldung an den Support. Das Status-Glossar erklärt die einzelnen Kennzeichnungen.
Noch Fragen zum Ablauf?
Unser Team begleitet Sie gerne persönlich durch die Einrichtung.